Anspruch Urlaubs/Weihnachtsgeld für Azubis bei Nichtübernahme
Ich habe eine Frage zur Regelung des Urlaubs/Weihnachtsgeldes bei Auszubildenden. Der Azubi wird nach der 3jährigen Ausbildung nicht übernommen. Die Ausbildung endet an dem Tag, an dem das Ergebnis der Abschlussprüfung der Firma vorliegt. Dies wird Ende Juni soweit sein. Dieser Azubi möchte nun wissen, ob er anteilig (für 6 Monate dieses Jahres) Anspruch auf das Urlaubs/Weihnachtsgeld hat. Unser Arbeitgeber ist aus der Tarifbindung ausgetreten. Das heißt, dass für Gewerkschaftsmitglieder der gültige Tarifvertrag vor dem Austritt gilt. Nichtgewerkschaftsmitglieder werden angeglichen behandelt. Der Azubi ist kein Gewerkschaftsmitglied. Hat der Azubi Anspruch auf Urlaubsgeld? Hat der Azubi Anspruch auf Weihnachtsgeld? Wird zwischen Weihnachtsgeld und tariflicher Jahresleistung ein Unterschied gemacht?
Community-Antworten (1)
31.05.2010 um 18:00 Uhr
was steht denn im Tarifvertrag?
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