Midijob oder Anspruch auf Teilzeitvertrag
Hallo zusammen, folgender Sachverhalt. Eine Mitarbbeiterin arbeitet auf Basis eines Midijobs. Seit April hat sie einen unbefristeten Vertrag. Sie bekommt 9,- € die Stunde. Nun arbeitet sie aber, auf Anweisung des Meisters ihrer Abteilung, 30 Stunden jede Woche. Somit kommen wir auf einen Lohn von etwa 1080,- €. Nun ist sie schwanger und hat ihren Arbeitsvertrag prüfen lassen. Man hat ihr gesagt, dass sie mit dem Lohn von 1080,- € bereits eine Teilzeitkraft ist und keine Midijoblerin mehr, da ihr Lohn über 850 € liegt. Nun bekommt sie aber seit April nur ihre 850 € ausbezahlt... der Rest sind Überstunden. Jetzt kam sie auf uns zu und verlangt, dass ihr Vertrag in einen Teilzeitvertrag umgewandelt wird. Die Geschäftsleitung aber ist der Meinung, dass sie keinen Anspruch auf solch einen Vertrag hat. Sie wollen ihr die Überstunden ausbezahlen. Man hat ihr nun angeboten einen, bis zum Jahresende, befristetet Teilzeitvertrag zu unterschreiben oder auf weiterhin unbefristet ihren Midijob auszuüben. Sie solle dann keine 30 Stunden mehr kommen sondern eben weniger, dass sie die 850 € Grenze nicht mehr überschreitet. Hier nun meine Frage: Hat sie Anspruch auf einen Teilzeitvertrag. Was soll sie jetzt machen? Welche Variante ist für sie beste?
LG RWZ
Community-Antworten (2)
03.09.2015 um 17:27 Uhr
Ich frag mich als erstes, was der BR gemacht hat. Ist an dem vorbeigegangen, dass die Kollegin so viel gearbeitet hat?
Seit April immer 30 Stunden? Da würde ich argumentieren, dass der Vertrag sich stillschweigend auf ein Teilzeitvertrag geändert hat - aber das müsste man ggf. auf den Rechtsweg klären - aber ob das Sinn macht?. Andererseits will sie doch gar nicht.
Der saubere Weg ist wohl tatsächlich der befristete Teilzeitvertrag (für den Rest des Jahres bummelt sie dann Mehrarbeit ab; so kommt es dann wenigstens nicht zu Problemen mit Steuer und Co. bei Minijob) - die Mehrbelastung sollte der AG tragen, der das Problem verursacht hat. Da könnt Ihr Euch dann für die Kollegin stark machen.
04.09.2015 um 09:23 Uhr
Vielen Dank für deine Antwort... wir werden unserer Kollegin raten, vorerst ihren Midijob Vertrag zu behalten weil der ja unbefristet ist. Sie möchte ja hier bleiben. Ich habe mich gestern um anwaltliche Hilfe bemüht. Wenn wir da ein Ergebnis haben, werden wir die Sache nochmal angreifen.
LG J
Verwandte Themen
Wiederholtes Aufstocken eines Teilzeitvertrages auf Vollzeit - ergibt sich irgendwann ein Anspruch auf einen Vollzeitvertrag?
Wir bekommen gelegentlich Anträge von AG Teilzeitbeschäftigte vorübergehend Vollzeit arbeiten zu lassen. In einigen Fällen summiert sich das mittlerweile auf z.B. 9 Monate Vollzeitarbeit, basierend au
Resturlaub nach Erziehungsurlaub soll bei Umstellung auf einen Teilzeitvertrag reduzierend angepasst werden!
Resturlaub nach Erziehungsurlaub soll bei Umstellung auf einen Teilzeitvertrag reduzierend angepasst werden! Hallo Zusammen, unser AG reduziert Resturlaub, welcher vor dem Muterschutz erworben w
Mehrarbeit für Teilzeitler
Moin im Mercedes Werk sollen im nächsten Jahr Sonderschichten gefahren werden. Pro Mitarbeiter 13 Samstage. Unsere Teilzeit Kollegen sollen Anteilig auch Sonderschichten ableisten. So soll ein Teil
zwei Arbeitsverträge
Hallo liebe Betriebsräte ist es möglich dass eine Arbeitsnehmerin im gleichen Betrieb zwei verschiedene Arbeitsverträge hat? Ein Vertrag ist ein Teilzeitvertrag mit 20 Wochenstunden der andere Vertr
Teilzeit in Elternzeit?
Hallo zusammen, folgende Situation: - eine MA hat im ersten Jahr ihrer Elternzeit einen Teilzeitvertrag befristet für 6 Monate vereinbart - mittlerweile ist sie am Ende des dritten Jahres i