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Wiederholtes Aufstocken eines Teilzeitvertrages auf Vollzeit - ergibt sich irgendwann ein Anspruch auf einen Vollzeitvertrag?

F
FRAC
Jan 2018 bearbeitet

Wir bekommen gelegentlich Anträge von AG Teilzeitbeschäftigte vorübergehend Vollzeit arbeiten zu lassen. In einigen Fällen summiert sich das mittlerweile auf z.B. 9 Monate Vollzeitarbeit, basierend auf einem Teilzeitvertrag, der in Quartalsabständen jeweils für 3 Monate auf Vollzeit angehoben wird. Für den Betroffenen ist das OK. Wir wissen als BR nur nicht, ob es hier Grenzen gibt. Können wir das (bei Einverständnis der Betroffenen) beliebig lange gutheißen? Ergibt sich irgendwann ein Anspruch auf einen Vollzeitvertrag, weil z.B. ein der Teilzeitvertrag stückchenweise über einen langen Zeitraum auf Vollzeit aufgestockt wurde?

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

23.06.2006 um 13:12 Uhr

@FRAC Ihr/Der AG umgeht damit halt so etwas wie "Überstundenvergütung".

F
FRAC

23.06.2006 um 17:25 Uhr

Nicht wirklich aufgrund einer Gleitzeitregelung, der regelmäßig Ausgleich durch Freizeit statt bezahlte Überstunden vorsieht - das wäre in unserer Branche auch ziemlich unpraktikabel.

Außerdem geht es hier um einen 50% Teilzeitvertrag, der temporär auf 100% aufgestockt wird - das ist mehr als einfach ein paar Überstunden.

Wie gesagt - gegen den Sachverhalt an sich gibt es keine Einwände, nicht vom MA, nicht vom AG und (momentan) auch nicht von uns als BR. Was wir halt nur nicht wissen ist, ob wir hier irgendwann an Grenzen stoßen. Grenzen analog zu der 2 Jahres Regelung bei befristeten Arbeitsverhältnissen z.B.

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