Moin

im Mercedes Werk sollen im nächsten Jahr Sonderschichten gefahren werden. Pro Mitarbeiter 13 Samstage. Unsere Teilzeit Kollegen sollen Anteilig auch Sonderschichten ableisten. So soll ein Teilzeitkollege bei 28 Stunden Wochen 10 Samstage im Jahr als Sonderschicht ableisten.
Widerspricht dieses nicht dem Teilzeitgedanken und der Teilzeit, wenn ich mich mit meinen Arbeitgeber auf eine verkürzte Wochenarbeitszeit schriftlich Vereinbart habe. Auch steht im Teilzeitvertrag kein Zusatz zur Mehrarbeit Verpflichtung. Ist ein Betriebsratsbeschluss zur Mehrarbeit als kollektive Vereinbarung für alle zu verstehen?? Muss explizit eine Mehrarbeit im Teilzeitvertrag ausgeschlossen sein?