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Schicht Änderung durch AG

B
bigmac
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich bin neu in diesem Forum und bin das erstmal im Betriebsrat und habe ein Problem bei dem ich nicht weiter komme. Ich hoffe ihr könnt mir vielleicht helfen. Das Problem was ich habe ist das wir zwei AN haben die auf Dauer Nachtschicht Arbeiten, der eine seit 8 Jahren und der andere seit 5 Jahren. Sie wurden bis jetzt mit 20% Nachtzug abgespeist obwohl der Tarifvertrag sagt das ihnen 50% zusteht. Beim Gespräch mit dem AG haben wir zu verstehen gegeben das das nicht Tarifkonflikt ist und gegen das Tarifsvertagsgesetzt § 4 verstößt und er die 50% zahlen muss. Jetzt will der AG da er gemerkt hat das er das zahlen müsste die AN Auf Wechselschicht zu setzten um diesen zu entgehen. Die AN haben ihr gesamtes Leben darauf ausgerichtet da ihr verdienst nicht zu hoch gehen ihre Frauen auch arbeiten und sie habe auch Aufsichtspflichtige Kinder. Es würde ihnen natürlich auch gelten fehlen. Ich weiß im Rahmen seines Direktionsrechts kann er das durch eine Änderungskündigjng. Meine Frage da ich nichts im Internet gefunden habe, hätte die AN Chancen diese Sache vor Gericht zu gewinnen oder müssen sie sich einen neuen Job suchen da Sie das Finanziell und durch die bedingte Familien Situation nicht hingekommen auf Wechselschicht zu gehen.

2.16009

Community-Antworten (9)

G
gironimo

02.09.2015 um 19:44 Uhr

Der Betriebsrat ist bei diesem Problen zunächst außen vor. Er hat das Problem angesprochen und damit - fertig.

Eventuelle Ansprüche der Kollegen müssen auf dem individualrechtlichen Weg von den beiden selbst verfolgt werden (z.B. mit Hilfe der Gewerkschaft).

Erst wenn der AG tatsächlich auf die Idee einer Änderungskündigung käme, müsste der BR nach §§99 und 102 BetrVG beteiligt werden. Aber das dürfte fraglich sein.

Und Ihr habt noch das Druckmittel, eventuellen Dienstplänen die Zustimmung zu verweigern oder gar völlig neue Regelungen zu fordern.

Ob die Kollegen rechtliche Chancen haben, wirst Du im Internet keine seriöse Antwort finden. Klein beigeben würde ich nicht.

B
bigmac

02.09.2015 um 19:51 Uhr

Die Gewerkschaft wird in der Sache natürlich eingeschaltet das es Tarife recht. Aber was meinst du mit das dürfte fraglich sein in Verbindung mit der Änderungskündigung.

C
Challenger

02.09.2015 um 21:10 Uhr

Hallo, ergänzend zu gironimo ist noch auf die ZWINGENDE MITBESTIMMUNG nach §87 Abs.1 Nr.2 BetrVG hinzuweisen.

G
gironimo

02.09.2015 um 21:15 Uhr

Bei einer Änderungskündigung kann (sollte) der Betroffene die Ä-Kündigung unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung annehmen. Er klagt dann und läßt vom ArbG prüfen, ob die Ä-Kündigung sozial gerechtfertigt war. Und da liegt der Hase für den Arbeitgeber im Pfeffer. Er wird es sich also gut überlegen ......

B
bigmac

02.09.2015 um 21:45 Uhr

Die Betroffenen AN werden wenn es kommt natürlich unter Vorbehalt annehmen. Ich habe aber mittlerweile doch ein Urteile vom LAG gefunden. Da sollte auch ein AN von Dauer Nachtschicht auf wechselschicht und er wollte nicht. Das LAG hat zu Gunsten des AN entschieden. Danke für eure Hilfe.

H
Hoppel

03.09.2015 um 08:54 Uhr

@ bigmac

Was steht denn im Arbeitsvertrag dieser Kollegen? Sind die tatsächlich nur für die Nachtschicht eingestellt worden?

Falls im AV steht, dass die Kollegen auch in Wechselschicht arbeiten müssen, bedarf es KEINER Änderungskündigung!

Auch gibt es mehrere Urteile, in denen der AG "gesiegt" hat! Was für ein LAG Urteil meinst Du denn?

B
blackjack

03.09.2015 um 10:08 Uhr

Sofern der AV nur Wechselschicht und keine Dauernachtschicht vorsieht und der Betriebsrat im Zusammenhang mit der Umsetzung von der Dauernachtschicht in die Wechselschicht nicht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG beteiligt, führt dies nach Ansicht des BAG zur Unwirksamkeit der Umsetzung.

B
bigmac

03.09.2015 um 16:58 Uhr

Im Arbeitsvertrag steht nichts von Nachtschicht und auch nichts von Wechselschicht. Nur eine Regelung von 20% Nachtzuschlag für jede stunde. Der BR wurde damals nicht mit einbezogen als die AN für die Dauernachtschicht eingestellt wurden. Ich weiß definitiv das die AN nur zur Dauernachtschicht eingestellt wurden das hat der GF mir gegenüber bestätigt, bei dem Einstellungsgespräch wurden die AN darauf hingewiesen von den Betriebsleitern und es gibt eine Mündliche Vereinbarung zwischen AG und AN. Das Urteil ist vom LAG Hamm vom 26.Mai 2003 16Sa1455/02 Da geht es auch um ein AN der seit 10 Jahren auf Dauernachtschicht eingesetzt wird und dann auf Wechselschicht soll. In seinem AV steht sogar drin das er in Wechselschicht eingesetzt werden kann.

M
Marvel

03.09.2015 um 17:56 Uhr

Hier das Folgeurteil des BAG in dieser Sache. Und das kurz und bündig durch abstellen auf ein MBR nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

BAG Urt. v. 29.09.2004, Az.: 5 AZR 559/03

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