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Verzehr von Lebensmitteln im Lager

P
PaulBreitner
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegeinnen und Kollegen,

wir haben in unserem LAger in allen Brandabschnitten Gefahrstoffe gelagert. Alle Mitarbeiter sind unterwiesen, Betriebsanweisungen hängen usw. so weit so gut. Dei gesetzlichen Vorgaben bzgl. LAgerung von Gefahrstoffen in ortsbewäglichen Behältern schreibt jedoch vor: Nahrungs- und Genussmittel dürfen im Lager nicht konsumiert werden. Der Arbeitgeber hat hierfür geeignete Bereiche einzurichten. Die Gechäftsführerin betrachtet die Pausenräume als geeignete Bereiche so weit so gut. Über eine Betreibsanweisung verbeitet die Geschäftsführerin den Verzehr von Nahrngs- und Genussmitteln im ganzen Lagerbereich incl. der Büroräumlichektien im Lager.

Die Mitarbeiter sind es gewöhnt zwischen drin beim Kommissionieren in ihr PAusenbrot zu beissen und zu trinken. Vorallem die Mitarbeiter in den Büros im LAger essen und trinken für gewöhnlich während der Arbeitszeit. Unserer Kollegen und Kolleginnen regen sich auf. Die Geschäftsführerin versteht unsere Argumente aber will das nicht ändern weil es eine gesetzliche Bestimmung ist und wegen der Arbeitssicherheit.

Für unser Kollegen bedeutete dies, dass sie nue noch in den Pausenräumen essen un trinken können. Die Pausen müssen natürlich gestempelt werden.

Die Büros im Lager zählen die eigentlich zum Lager, wenn diese im gleichen Brandabschnitt sind? Können wir als Betreibsrat irgendwas dagen machen?

Danke vorab

2.19303

Community-Antworten (3)

G
gironimo

02.09.2015 um 14:36 Uhr

Ob die Büros auch dazu gehören, kann wohl kaum jemand aus der Ferne sagen. Das müsstet Ihr mit den zuständigen Stellen (Feuerwehr oder ähnliches) klären.

Ansonsten: Wenn die Vorschrift keine Gestaltungsspielräume zuläßt, muss sie durchgeführt werden.

Vielleicht könnt Ihr an der Pausenregelung arbeiten (da seit Ihr ja in der Mitbestimmung) und über die Zahl und die Lage der Pausenräume (warum muss eigentlich überall die Stechuhr hängen?). Pausenbrot essen ist nun mal Pause - aber zwischendurch ein wenig Wasser?

S
stehipp

02.09.2015 um 15:52 Uhr

Wenn es einen rechtlichen Grund gibt, warum in den Räumen nicht gegessen/getrunken werden darf, dann ist das eben so. Da hat Eure GFin alles richtig gemacht.

Hier ist sicherlich Überzeugungsarbeit bei den Kollegen notwendig um sie von der Notwendigkeit zu überzeugen. Ihr vertretet die MA, demnach sollte es auch in eurem Interesse sein, die rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Sehe das wie gironimo: Macht eine Begehung mit GFin und dem entsprechenden Aufsichtsamt, und macht dann eine entsprechende BV zum Thema "Pausenregelung". Hier habt ihr dann wieder die Möglichkeit, etwas für eure MA zu tun. Bei uns ist es z.B. so geregelt, dass "jeder MA pro Tag 15 Minuten während der Arbeitszeit machen darf".

S
Stoni

02.09.2015 um 21:54 Uhr

Kann es sein das Eure GF einfach auf der sicheren Seite sein will ? Dann sprecht miteinander. Bei uns ist das Essen und Trinken in Produktionsbereichen auch verboten, zu Recht, da gibt es für den BR Möglichkeiten ohne Ende. Bei uns 5 Min. Trinkpause an der Uhr vorbei pro Stunde. Reden und verhandeln hilft.

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