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Diebstahl?

L
Lutzer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Mich hat heute jemand um Rat gebeten bei dem folgendes passiert ist. Die Firma hat alle Arbeiter einer Schicht zusammengeholt um sie geschlossen für Ihre gute Arbeit zu belobigen. Dabei wurden den Arbeitnehmern auch Schalen mit verschiedenen losen Süßigkeiten überreicht, mit dem Hinweiß das diese zentral abgestellt werden und sich alle daraus bedienen können. Da der Verzehr von Lebensmitteln während der Arbeit nicht erlaubt ist haben sich mehrere Kollegen ein paar Süßigkeiten eingesteckt, um sie mit nach Hause zu nehmen. Am Schichtende führte der Schichtleiter eine übliche Taschenkontrolle durch und hat bei einigen der Leute die Süßigkeiten einkassiert, mit dem Hinweiß er mache Meldung und es gebe Konsequenzen. Andere die ebenfalls etwas eingesteckt hatten durften ihre Sachen behalten und gehen. Wer hat dazu eine Info für mich wie hier die Rechtsverhältnisse liegen könnten?

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

14.01.2011 um 19:16 Uhr

@Lutzer ...ist das wirklich so geschehen? Das ist ja schon fast ein Fall für ein AR-Seminar!

Wenn das alles so gelaufen ist und ausgesagt wurde, wie Du das beschrieben hast, dann müssen die Kollegen nichts befürchten. Wenn es einen BR in diesem Betrieb geben sollte, dann sollte man sich dringend um die Art und Weise der Taschenkontrollen kümmern... § 87 BetrVG hilft massiv!

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