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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AG zur einhaltung der Arbeitszeiten auffordern, aber wie?

U
Udoundso
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG verstösst immer mal wieder vorsätzlich gegen das Arbeitszeitgesetz, teilweise werden 12 Std. gearbeitet.

Wir möchten den AG nun zur Einhaltung der Arbeitszeit auffordern, können wir verlangen das er dem BR aufzeigt mit welchen Massnahmen er eine Einhaltung der Arbeitszeit erwirken möchte? oder können wir ihn nur zur Einhaltung auffordern? oder sollten wir gleich einen ganz anderen Weg gehen?

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Community-Antworten (8)

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gironimo

27.08.2015 um 12:09 Uhr

können wir verlangen das er dem BR aufzeigt mit welchen Massnahmen er eine Einhaltung der Arbeitszeit erwirken möchte<

Es trifft ja Eure Mitbestimmung zur Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage direkt. Außerdem müsst Ihr ja die Einhaltung der Gesetze überwachen können.

Auffordern müsst Ihr ihn schon erst einmal. Aber aus meiner Sicht wäre es zusätzlich ratsam, eigene konkrete Forderungen zur Umsetzung auszuarbeiten und ggf. eine neue BV Arbeitszeit zu fordern.

P
Pickel

27.08.2015 um 14:09 Uhr

Teilweise 12 Std Arbeit müssen nicht zwangsläufig gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen.

U
Udoundso

27.08.2015 um 14:35 Uhr

soweit ich das verstanden habe ist nach 10 Std. grundsetzlich erstmal Feierabend oder?

G
gironimo

27.08.2015 um 14:42 Uhr

Da hast Du schon recht. Es gibt eben auch den § 7 ArbZG. Ob Ihr darunter fallt wirst Du ja am besten Wissen.

P
Pickel

27.08.2015 um 15:26 Uhr

Und zusätzlich noch den 14.

C
Challenger

27.08.2015 um 17:51 Uhr

Hallo Udo, unabhängig vom Arbeitszeitgesetz seid ihr, wie gironimo bereits angedeutet hat, gemäß §87 Abs.1 Nr.3 BetrVG in der erzwingbaren Mitbestimmung, d.h. mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe. Dies bedeutet, daß der AG ohne Eure Zustimmung, keine Überstunden anord- nen, dulden oder entgegennehmen darf. Der AG verstößt eventuell nicht nur gegen das Arbeitszeitgesetz, sondern in jedem Fall ge- gen Euer Mitbestimmunsrecht. Wenn Euer AG, bzw die Person, welche diese rechtswidrige Maßnahmen zu verantworten hat, ein Kotzbrocken ist, dann solltet Ihr beschließen, dem AG mitzuteilen, unter Androhung einer einstweiligen Verfügung,es zu unterlassen, Überstunden anzuordnen, zu dulden oder entgegenzunehmen, ohne daß der BR seine Zustimmung hierzu erteilt hat. Wenn Euer AG jedoch fair und umgänglich ist, solltet Ihr den Vorschlag von gironimo umset- zen.

E
etugruber

28.08.2015 um 18:34 Uhr

Hier kommt wieder der TV ins Spiel. Wir sind ein Busunternehmen und da darf es schon sein, dass du bis zu 12 Stunden Arbeitszeit sein dürfen. Hier müssen aber nach acht Std. AZ erholsame Pausen drin sein...

U
Udoundso

31.08.2015 um 18:39 Uhr

Hallo Leute danke schon mal für eure Antworten. Jetzt ist hier beim Diskutieren folgende Frage aufgekommen. Wie ist es denn zu handhaben wenn beispielsweise ein Servicetechniker im Außendienst bei der Heimfahrt in einen Stau gerät und dadurch die 10 Stunden Grenze überschreitet?

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