Erstellt am 27.08.2015 um 10:09 Uhr von gironimo
>können wir verlangen das er dem BR aufzeigt mit welchen Massnahmen er eine Einhaltung der Arbeitszeit erwirken möchte<
Es trifft ja Eure Mitbestimmung zur Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage direkt. Außerdem müsst Ihr ja die Einhaltung der Gesetze überwachen können.
Auffordern müsst Ihr ihn schon erst einmal. Aber aus meiner Sicht wäre es zusätzlich ratsam, eigene konkrete Forderungen zur Umsetzung auszuarbeiten und ggf. eine neue BV Arbeitszeit zu fordern.
Erstellt am 27.08.2015 um 12:09 Uhr von Pickel
Teilweise 12 Std Arbeit müssen nicht zwangsläufig gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen.
Erstellt am 27.08.2015 um 12:35 Uhr von Udoundso
soweit ich das verstanden habe ist nach 10 Std. grundsetzlich erstmal Feierabend oder?
Erstellt am 27.08.2015 um 12:42 Uhr von gironimo
Da hast Du schon recht. Es gibt eben auch den § 7 ArbZG. Ob Ihr darunter fallt wirst Du ja am besten Wissen.
Erstellt am 27.08.2015 um 13:26 Uhr von Pickel
Und zusätzlich noch den 14.
Erstellt am 27.08.2015 um 15:51 Uhr von Challenger
Hallo Udo,
unabhängig vom Arbeitszeitgesetz seid ihr, wie gironimo bereits angedeutet hat, gemäß
§87 Abs.1 Nr.3 BetrVG in der erzwingbaren Mitbestimmung, d.h. mit dem Arbeitgeber auf
Augenhöhe. Dies bedeutet, daß der AG ohne Eure Zustimmung, keine Überstunden anord-
nen, dulden oder entgegennehmen darf.
Der AG verstößt eventuell nicht nur gegen das Arbeitszeitgesetz, sondern in jedem Fall ge-
gen Euer Mitbestimmunsrecht. Wenn Euer AG, bzw die Person, welche diese rechtswidrige
Maßnahmen zu verantworten hat, ein Kotzbrocken ist, dann solltet Ihr beschließen, dem AG
mitzuteilen, unter Androhung einer einstweiligen Verfügung,es zu unterlassen, Überstunden
anzuordnen, zu dulden oder entgegenzunehmen, ohne daß der BR seine Zustimmung hierzu
erteilt hat.
Wenn Euer AG jedoch fair und umgänglich ist, solltet Ihr den Vorschlag von gironimo umset-
zen.
Erstellt am 28.08.2015 um 16:34 Uhr von etugruber
Hier kommt wieder der TV ins Spiel.
Wir sind ein Busunternehmen und da darf es schon sein, dass du bis zu 12 Stunden Arbeitszeit sein dürfen.
Hier müssen aber nach acht Std. AZ erholsame Pausen drin sein...
Erstellt am 31.08.2015 um 16:39 Uhr von Udoundso
Hallo Leute danke schon mal für eure Antworten. Jetzt ist hier beim Diskutieren folgende Frage aufgekommen. Wie ist es denn zu handhaben wenn beispielsweise ein Servicetechniker im Außendienst bei der Heimfahrt in einen Stau gerät und dadurch die 10 Stunden Grenze überschreitet?