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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Recht auf Arbeit - Könnte der BR den AG zur Schaffung arbeitnehmerfreundlicher Arbeitszeiten auffordern?

F
francis
Jan 2018 bearbeitet

An mich wurde herangetreten mit folgender Frage: Hat ein AN nicht nur die Pflicht zu arbeiten, sondern auch ein Recht dazu? Unser AG ist ein Behindertenwohnheim, in dem einerseits durch den Umstand, dass die Bewohner zwischen 8 und 16.00 Uhr abwesend sind, andererseits durch Herbeiführen von lieben Synergieeffekten etc. eine 100%-Kraft nicht auf ihr Monatssoll kommen kann, selbst wenn sie nur 7 Tage im Minat frei hat. Dies trotz Nachtbereitschaften und WE-Arbeit! Während der Arbeitszeit von 6-8 bzw. 15.30-21.30 Uhr sollen wir nicht nur Behinderte betreuen, pflegen und fördern, sondern auch administrative Aufgaben erledigen, kochen, waschen, Arzt anrufen, für Angehörige zur Verfügung stehen ... Dass die Kollegen in Vollzeit, die bis zu 50 Minusstunden vor sich herschieben, gefrustet sind, is klar. Offiziell gibt es aber noch keinen Handlungsauftrag für den BR. Könnte der BR den AG zur Schaffung arbeitnehmerfreundlicher Arbeitszeiten auffordern, oder ist es ratsam, gleich ein Konzept zu erarbeiten?

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Community-Antworten (5)

H
Heini

07.11.2006 um 00:51 Uhr

Wieso gibt es für den BR kein Handlungsbedarf?

Selbstverständlich gibt es Möglichkeiten für den BR zur Schaffung arbeitnehmerfreundlicher Arbeitszeiten aufzufordern. Gem.:§87 Abs.2+3 BetrVG hat der Betriebsrat im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte die Möglichkeit Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, für jeden Mitarbeiter mitzubestimmen. Das gilt auch für die vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

Der BR muss es nur wollen.

F
francis

07.11.2006 um 09:08 Uhr

Hey Heini, schon wieder Du! Die Kollegen die am meisten unter der Regelung leiden, sind noch nicht offiziell an den BR herangetreten. Bislang lief das unter "Gemecker". Bin momentan noch in der Überzeugungsphase - momentan würden zumindest zwei von Ihnen einen Rückzieher machen, wenn der BR das Problem angehen würde - nach dem Motto "das habe ich nie gesagt". Lieben Gruss, Franziska

L
Lotte

07.11.2006 um 09:28 Uhr

francis, aber auch ohne Beschwerde wäre es doch für den BR möglich, tätig zu werden. Wenn Mißstände so offensichtlich und bekannt sind, braucht es doch keine Beschwerdeführer um z.B. mit dem AG in Verhandlung über eine BV zur Arbeitszeit zu treten.

K
Kölner

07.11.2006 um 17:30 Uhr

@Franziska Worin genau seht Ihr den Handlungsbedarf als Betriebsrat?

F
francis

13.11.2006 um 17:05 Uhr

Hey Kölner, vor allem in der Vertretung von Mitarbeiterinteressen! Nur mit der Gewichtung der Interessen Einzelner ist das so manches Mal ein Problem, da ja auch nur einige von vielen dies als Misstand anprangern.

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