Verfahren mit aufgelaufenen Überstunden bei Verlassen des Unternehmens?
Mitarbeiter verlässt das Unternehmen, Eigenkündigung. Hat noch zig Überstunden.
Darf der Unternehmer bestimmen ob er die Überstunden nimmt oder sich auszahlen lassen muss oder hat der MA das Wahlrecht?
Und wo stehts?
Community-Antworten (3)
27.08.2015 um 11:58 Uhr
Es könnte etwas im Tarifvertrag stehen oder der BR hat bei der Zustimmung zur Mehrarbeit gründlich gearbeitet und auch die Frage des Ausgleichs geklärt.
Ansonsten - einseitig geht eigentlich nicht. Praktisch wird der AG es aber versuchen.
27.08.2015 um 16:59 Uhr
Er kann doch nicht heute kündigen und morgen nicht mehr auf der Matte stehen. Auch er muss eine Frist einhalten und da wird er seinen alten Urlaub und die Überstunden einplanen.
28.08.2015 um 02:01 Uhr
Hallo BRatten, meistens steht so etwas im Arbeitsvertrag, oder in einer BV Arbeitszeit. Wenn dort nichts steht, müsste ja der AG argumentieren, wenn er den Mitarbeiter die Stunden nicht abbummeln lassen will. Und da ist der AG natürlich in einer denkbar schlechten Position: Besteht er auf der Arbeitsleistung gegen den Willen des itarbeiters, würde dieser betroffene Mitarbeiter zu einer gewissen Wahrscheinlichkeit einfach krank...
Verwandte Themen
GBR und Stimmengewichtung
ÄlterHallo Kollegen, ich habe eine Frage zu GBR und Stimmgewichtung. Durch verschiedene Firmenzukäufe ist unsere Firmenkonstellation etwas komplizierter. Seit kurzem gibt es je einen Betriebsrat an 2 Sta
Überstunden
ÄlterLiebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
ÄlterGuten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Änderung der Gesellschaftsform - Wie steht es mit aufgelaufenen Überstunden?
ÄlterIch bin in einer oHG beschäftigt. Innerhalb des nächsten halben Jahres wird der Geschäftbetrieb von einer neu gegründeten GmbH übernommen werden. Das Personal soll soweit bisher bekannt in die GmbH üb
"Abbummeln" von aufgelaufenen Überstunden - wer bestimmt den Zeitpunkt?
ÄlterHallo, wer bestimmt den Zeitpunkt für das "Abbummeln" von aufgelaufenen Überstunden? Kann der Vorgesetzte kommen und mir sagen: "Du feierst morgen einen Teil Deiner Ü-Stunden ab!"? Habe ich Ansp