W.A.F. LogoSeminare

Verfahren mit aufgelaufenen Überstunden bei Verlassen des Unternehmens?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Mitarbeiter verlässt das Unternehmen, Eigenkündigung. Hat noch zig Überstunden.

Darf der Unternehmer bestimmen ob er die Überstunden nimmt oder sich auszahlen lassen muss oder hat der MA das Wahlrecht?

Und wo stehts?

1.67303

Community-Antworten (3)

G
gironimo

27.08.2015 um 11:58 Uhr

Es könnte etwas im Tarifvertrag stehen oder der BR hat bei der Zustimmung zur Mehrarbeit gründlich gearbeitet und auch die Frage des Ausgleichs geklärt.

Ansonsten - einseitig geht eigentlich nicht. Praktisch wird der AG es aber versuchen.

E
etugruber

27.08.2015 um 16:59 Uhr

Er kann doch nicht heute kündigen und morgen nicht mehr auf der Matte stehen. Auch er muss eine Frist einhalten und da wird er seinen alten Urlaub und die Überstunden einplanen.

A
AlterMann

28.08.2015 um 02:01 Uhr

Hallo BRatten, meistens steht so etwas im Arbeitsvertrag, oder in einer BV Arbeitszeit. Wenn dort nichts steht, müsste ja der AG argumentieren, wenn er den Mitarbeiter die Stunden nicht abbummeln lassen will. Und da ist der AG natürlich in einer denkbar schlechten Position: Besteht er auf der Arbeitsleistung gegen den Willen des itarbeiters, würde dieser betroffene Mitarbeiter zu einer gewissen Wahrscheinlichkeit einfach krank...

Ihre Antwort