Hallo,

wer bestimmt den Zeitpunkt für das "Abbummeln" von aufgelaufenen Überstunden?
Kann der Vorgesetzte kommen und mir sagen: "Du feierst morgen einen Teil Deiner Ü-Stunden ab!"?
Habe ich Anspruch auf eine Vorlaufzeit?

Danke für eine kurze Antwort.