Änderung der Gesellschaftsform - Wie steht es mit aufgelaufenen Überstunden?
Ich bin in einer oHG beschäftigt. Innerhalb des nächsten halben Jahres wird der Geschäftbetrieb von einer neu gegründeten GmbH übernommen werden. Das Personal soll soweit bisher bekannt in die GmbH übergehen. Dazu wird jeder zur Abgabe einer Zustimmungserklärung gebeten. Was ist hierbei zu beachten? Gehen in der oHG erworbene Rechte verloren? Wie steht es mit aufgelaufenen Überstunden?
Community-Antworten (1)
13.03.2008 um 23:29 Uhr
@sobra nein, ich sehe das so... Formwechsel (§ 190 UmwG) Umwandlungsgesetz Hier wechselt das UN seine Rechtsform .....Für BR und Beschäftigte ändert sich nichts, der AG bleibt derselbe. Er hat lediglich seine äußere Erscheinungsform gewechselt.....
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