Erstellt am 24.08.2015 um 08:49 Uhr von gironimo
Wenn bei Dir keine Stundenzahl im Vertrag stehen, muss man wohl von der betriebsüblichen Stundenzahl für Vollzeit-AN ausgehen - also der tariflichen Wochenarbeitszeit.
Zu hinterfragen wäre noch, ob in den Arbeitsverträgen (trotz AT) eine bezugnahme zum Tarif steht. Also in etwa: "Im übrigen gelten die tariflichen Bestimmungen ..." oder ähnlich.
Erstellt am 24.08.2015 um 18:54 Uhr von Thomson
Ein Bezug auf Tarif steht weder bei mir noch beim Kollege, soweit ich weiß. Es würde so bedeuten, dass jeder Betrieb die AT-Verträge im Hinblick auf Arbeitszeit beliebig gestalten kann.