Erstellt am 11.05.2015 um 15:22 Uhr von Pjöööng
Wenn die Kollegin das nicht will, dann soll/darf sie auch nichts unterschreiben.
Dann müsste der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen und man müsste ggf. gegen diese vorgehen.
Erstellt am 11.05.2015 um 15:45 Uhr von Butterblume
Erst einmal danke für die schnelle Antwort Also liegt es an der Kollegin selbst um sich zur Wehr zu setzen und wir können als BR der Kollegin nur raten und den Rest muss sie selber tun.Ist das so richtig ?
Erstellt am 11.05.2015 um 15:55 Uhr von Pjöööng
Rechtlich ist es in der Tat Individualrecht.
Aber als BR kann man natürlich mit dem Arbeitgeber darüber reden, dass das "so nicht geht". Man kann z.B. auch das Thema "Weiterbildung" daran festmachen. Oder auch "Personalplanung".