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Dringend!! AG möchte BR massiv einschränken

B
BimmelBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen/innen,

Zur Situation:

Unser AG möchte unseren BR (9 BRM) in seiner BR-Tätigkeit massiv einschränken. Laut unserem TV sind in unserer Branche "max. 248 Stunden/Gewerbliche MA" möglich.

Unsere BRM (fast alle sind Vollzeit) kommen mit ihren normalen (Produktiv laut AG) Arbeitsstunden i.d.R. auf "230 Stunden/Monat"

Für BR-Tätigkeit (z.B. Sitzungen, Versammlungen, BR Sprechstunde, usw.) kommen ca.20 Stunden/Monat und ca. 15 Stunden (nicht jeden Monat) dazu.

Das macht wenn mal viel als BRM zutun ist (wie gesagt nicht jeden Monat) ca. 265 Stunden (inkl. BR-Tätigkeit).

Jetzt sagt unser AG, da es für ihn keinen Unterschied macht ob es sich hierbei um Arbeitsstunden (Produktiv laut AG) oder um Stunden aus BR-Tätigkeit handelt und er dies sowieso nicht genau Nachvollziehen/Überprüfen kann. Werden ab sofort nur noch "max. 248 Stunden" bezahlt und ob die Restlichen Stunden die darüber hinaus gehen (ab der 249 Stunde) als Freizeitausgleich gegeben werden ist von ihm aus nicht vorgesehen.

Daher ist meine/unsere Frage:

Darf/kann unser AG auf diese Weise unsere BR-Tätigkeit so einschränken. Denn sollten z.B. am 25. des Monats unsere "248 Arbeitsstunden (Produktiv laut AG) "
erreicht sein, wäre unser Gremium laut Arbeitgeber nicht mehr in der Lage BR-Tätigkeit zu tätigen, außer wir würden es "Unentgeltlich" tun.

Aus unserer Sicht ist es so, wenn wir dringend erforderliche BR-Tätigkeit" außerhalb unserer persönlichen Arbeitszeit erledigen, dann hat das nichts mit den im TV geregelten "max. Stunden" zutun. ODER?

Danke im voraus und wie reagieren wir am besten ?

BimmelBR

2.03907

Community-Antworten (7)

T
Tanzbär

04.11.2011 um 20:34 Uhr

ob die Restlichen Stunden die darüber hinaus gehen (ab der 249 Stunde) als Freizeitausgleich gegeben werden ist von ihm aus nicht vorgesehen. Tja, wenn er das soooo sieht ... Macht doch, wie vorgesehen, eure BR-Tätigkeit während der Arbeitszeit. Abmelden und los geht's. Ich glaube, dass ist dann von ihm auch nicht so vorgesehen, aber das ist eben dann so. Und wenn es wirklich mal nach Feierabend sein muss, dann sieht das Gesetz etwas anderes vor, als er sich es vorstellt. Ich glaube, da hilft lesen. Dafür steht euch dann Freizeitausgleich zu, ob ihm das gefällt, oder nicht.

Schau mal u.A. hier ... http://www.arbeitsrecht.de/suche/?uid=1cd2ce7cea0de08cd690c9de737a476b

P
poiuz

04.11.2011 um 21:54 Uhr

Das größere Problem ist hier eindeutig der Verstoß gegens Arbeitszeitgesetz. 230 Stunden / Monat sind 53,5 pro Woche! Was tut der Betriebsrat denn dagegen?

Davon abgesehen: BR-Arbeit findet während der Arbeitszeit statt. Das heißt also das ihr, wenn ihr euch auf 248 beschränken sollte, eben nur 213 Stunden / Monat produktiv arbeiten könnt. Da hat sich der AG offenbar selbst ein Ei gelegt ...

K
Kölner

04.11.2011 um 21:56 Uhr

@poiuz Nein, das ist kein Problem, da TV das möglich machen. Siehe z.B. Wachgewerbe...

P
poiuz

04.11.2011 um 22:01 Uhr

Also ich finds nicht ... In welchem § steht das? Bzw. welche Nummer in §6?

K
Kölner

04.11.2011 um 22:06 Uhr

@poiuz Eher § 7 ArbZG...

P
poiuz

04.11.2011 um 22:11 Uhr

Meinte ich ja, §7. Aber wo? Ich find da nur Ausnahmen für wenn "wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,".

  1. Wissen wir nicht ob das beim OP zutrifft, 2. wissen wir nicht ob überhaupt ein Tarifvertrag gilt und 3. kann ich auch im Wachgewerbe keine Arbereitschaft oder Bereitschaftsdienst sehen.

Der Nachtwächter übt doch gerade seine eigentliche Arbeit aus, er ist nicht in Bereitschaft.

N
neskia

04.11.2011 um 22:27 Uhr

@ BimmelBR: öffne deine Eingangsfrage und nehme das Häkchen bei der Begrenzung auf 7 Antworte heraus.

Die Antworten gehen an der Eingangsfrage vorbei. Da ein BRM für die Aufgaben seines Amtes von der Arbeitsleistung zu befreien ist, kann die max. Arbeitszeit aus dem TV aber auch das Arbeitszeitgesetz bei den BR-Zeiten nicht berücksichtigt werden. Das zeigt sich auch darin, dass die Entlohnung aus dem Arbeitsvertrag nur gewährt werden muss, weil der §37 BetrVG das fordert, denn das BRM ist ja von der Arbeitsleistung freigestellt. Es muss so gestellt werde, als hätte es gearbeitet

Kollege rkoch kann es bestimmt in seiner Art umfassend erläutern, deshalb @ BimmelBR: öffne.....

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