Irgendwie habe ich den Eindruck - es ist noch nicht alles gesagt. Daher hier noch mal die Frage:

Hallo Kollegen/innen,

Zur Situation:

Unser AG möchte unseren BR (9 BRM) in seiner BR-Tätigkeit massiv einschränken.
Laut unserem TV sind in unserer Branche "max. 248 Stunden/Gewerbliche MA" möglich.

Unsere BRM (fast alle sind Vollzeit) kommen mit ihren normalen (Produktiv laut AG) Arbeitsstunden i.d.R. auf "230 Stunden/Monat"

Für BR-Tätigkeit (z.B. Sitzungen, Versammlungen, BR Sprechstunde, usw.) kommen ca.20 Stunden/Monat und ca. 15 Stunden (nicht jeden Monat) dazu.

Das macht wenn mal viel als BRM zutun ist (wie gesagt nicht jeden Monat) ca. 265 Stunden (inkl. BR-Tätigkeit).

Jetzt sagt unser AG, da es für ihn keinen Unterschied macht ob es sich hierbei um Arbeitsstunden (Produktiv laut AG) oder um Stunden aus BR-Tätigkeit handelt und er dies sowieso nicht genau Nachvollziehen/Überprüfen kann. Werden ab sofort nur noch "max. 248 Stunden" bezahlt und ob die Restlichen Stunden die darüber hinaus gehen (ab der 249 Stunde) als Freizeitausgleich gegeben werden ist von ihm aus nicht vorgesehen.

Daher ist meine/unsere Frage:

Darf/kann unser AG auf diese Weise unsere BR-Tätigkeit so einschränken.
Denn sollten z.B. am 25. des Monats unsere "248 Arbeitsstunden (Produktiv laut AG) "
erreicht sein, wäre unser Gremium laut Arbeitgeber nicht mehr in der Lage BR-Tätigkeit zu tätigen, außer wir würden es "Unentgeltlich" tun.

Aus unserer Sicht ist es so, wenn wir dringend erforderliche BR-Tätigkeit" außerhalb unserer persönlichen Arbeitszeit erledigen, dann hat das nichts mit den im TV geregelten "max. Stunden" zutun. ODER?

Danke im voraus und wie reagieren wir am besten ?

BimmelBR