Was kann ein Betriebsrat tun, wenn einzelne Mitarbeiter zum Amtsarzt (Gesundheitsamt) geschickt werden und der Verdacht nahe liegt, dass der Arbeitgeber den Paragraphen mit der Begründung der "Fürsorgepflicht" missbraucht. (Psychiatrische Begutachtung ohne nennenswerte Krankheitstage, ohne Minderung der Arbeitsleistung, ohne ungewöhnliche Auffälligkeiten). Es gibt keine BV dazu.

Grundlage ist der §3 TVÖD (4) 1Der Arbeitgeber ist bei begründeter Veranlassung berechtigt, die/den Beschäftigte/ n zu verpflichten, durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass sie/er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. 2Bei der beauftragten Ärztin/dem beauftragten Arzt kann es sich um eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt handeln, soweit sich die Betriebsparteien nicht auf eine andere Ärztin/ einen anderen Arzt geeinigt haben. 3Die Kosten dieser Untersuchung trägt der Arbeitgeber.