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Erschwerniss/Infektionszulagen Reinigungskräfte

A
aakw77
Apr 2018 bearbeitet

Wir sind ein kleines Krankenhaus, das noch eigene Reinigungskräfte hat. Diese hab jetzt festgestellt das nicht alle die selben Zuschläge bekommen. Die "Alteingesessenen" bekommen eine KR Zulage die in den letzten Jahren eingestellten nicht. Sie sind der Meinung : Sie müssen genauso mit infektiösen Material, wie auch infektiösen Patienten arbeiten wie die Pflegekräfte auch und haben daher auch Anspruch auf eine entsprechende Zulage. Ich habe mich diesbezüglich auch bei Verdi erkundigt und deren Aussage bezieht sich aber leider auf die psychiatrische Ebene und hat mich nicht besonders glücklich gemacht. Vielleicht habt ihr ja noch nen Rat bevor ich hier wieder ein Faß aufmache.

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Community-Antworten (3)

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krambambuli

03.04.2018 um 11:26 Uhr

Sofern eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht - heißt es im § 87 BetrVG - hat der BR bei allgemeinen Entgeltgrundsätzen mitzubestimmen. Und dazu gehört die Frage, wer unter welchen Umständen eine Zulage erhält. Wenn diese Zulage als eine Art Gefahrenzulage gesehen wird, ist eine Unterscheidung nach Betriebszugehörigkeit offensichtlich nicht hinnehmbar.

N
nicoline

03.04.2018 um 11:33 Uhr

aakw77 Welcher TV wird angewendet?

A
aakw77

03.04.2018 um 15:46 Uhr

Bei uns gilt der TVöD - K

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