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Vertrauliche info über Krankheit

N
neoneo
Mrz 2020 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin wurde in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Die Chefin, die ebenfalls eine gute Freundin der Frau ist hat sich dann mit Ihr privat getroffen. In den nächsten tagen darauf hat die Chefin im ganzen Betrieb erzählt das die Mitarbeiterin eingeliefert worden ist.

Auch wenn die Chefin eine gute Freundin ist, dürfte sie es im Betrieb weitersagen? Ist es für die Mitarbeiterin noch zumutbar in diesem Betrieb weiter zu arbeiten?

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Community-Antworten (6)

W
wahlvst

09.11.2010 um 20:03 Uhr

Ist es für die Mitarbeiterin noch zumutbar in diesem Betrieb weiter zu arbeiten? Das kann dochh wohl nur diese beantworten. Wenn sie Kündigt bekommt sie aber wohl mit großer Sicherheit eine Sperrfrist.

Auch könnte nur die MA sagen, ob sich sie hier in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sieht, also Verstoß gegen den Datenschutz. Auch nur sie könnte dann ggf. klagen

D
DonJohnson

09.11.2010 um 20:42 Uhr

wahlvst und du glaubst das bringt was? denkst du allen ernstes dass sich jemand für diesen Verstoß interessiert?

Als BR könnte ich mir in der Tat Dinge vorstellen, die ich machen würde - das allerdings ist ein anderes Thema ;-)))

W
wahlvst

09.11.2010 um 21:30 Uhr

DonJohnson

es ist "nur" die Antwort auf die neoneo gestellte Frage. Man kann nämlich herauslesen, sollte sie Kündigen oder sie sollte kündigen. Es war ja nicht gefragt, was kann sollte ien BR hier unternehmen.

P
pfeilenbogen

09.11.2010 um 22:15 Uhr

Hallo DJ, wie wirdest Du denn hier als BR reagieren? Denn wenn aber nur wenn dieses Reden nicht vielleicht doch mit der Freundin abgestimmt war, wären ggf. Induvidualrechte verletzt, also kein Fall für den BR. Anders nur, wenn die Koll. sich auf § 85 beruft.

W
wölfchen

09.11.2010 um 22:54 Uhr

. . . mal ne interessierte Zwischenfrage: was ist so schützenswert und geheimnisvoll an der Tatsache, dass die Kollegin im Krankenhaus und in welcher Fachabteilung zur Behandlung ist? Klingt da noch so was von veralteten Vorstellungen von der "Klapse" oder "Klapper" oder wie man das auch immer abwertend betitelt mit?

P
Pandabeer

09.11.2010 um 23:05 Uhr

Ausserdem hat die kollegin sich gegenüber der Chefin vielleicht gar nicht in ihrer Eigenschaft als AN gesehen sondern das war ihrer Sicht nach ein privates Gespräch. Da kann man das vergehen der Chefin auch anders sehen. Ausserdem was sagt denn die Kollegin selbst zu dem Vorgang?

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