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Seminar für Verleihbetriebsräte

B
BRBerlin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben eine sehr interessante Einladung bekommen: Umsetzung der TV Leiharbeit/ Zeitarbeit und TV Branchenzuschläge Nach Begutachtung der Themenschwerpunkte und der Kosten haben wir einen Beschluss gefasst, dass wir 2 unsere BR dort hinschicken werden. Der AG hat unseren Beschluss nun abgelehnt, mit der Begründung, dass sich das Seminar an die Entleihbetriebsräte richtet. Wir aber sind ja der VERleihbetrieb.

Hat jemand von euch Erfahrungen, was Seminare angeht, die sich speziell auch an VERleihbetriebe richten? Wir haben so viele Fragen, die AnÜ, Dienstvertrag, übertarifliche Zulagen, Branchenzuschläge betreffen.

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Community-Antworten (4)

R
rkoch

15.01.2013 um 12:39 Uhr

mit der Begründung, dass sich das Seminar an die Entleihbetriebsräte richtet

Da könnte er (leider) Recht haben... Der TV LA richtet sich tatsächlich nur an die Entleiher.

Der TV Branchenzuschläge betrifft zwar die Verleiher, also Euch, aber er ist in seiner Art und Weise spezifisch genug, dass BR der Entleiher ihren Handlungsbedarf daraus auch ohne Schulung erkennen können (legt er doch nur fest WANN ein LA WIE VIEL Branchenzuschlag erhält). MBR des Verleih-BR sind darin nicht verankert. Insofern muss ich annehmen, dass auch dieses Seminar sich an die Entleih-BR richtet, die damit in die Lage versetzt werden sollen, verstöße zu erkennen, wodurch sich MBR aus dem TV LA ergeben (Verweigerungsrecht nach §5 c. TV LA).

Ich würde den Veranstalter anrufen um diese Frage zu klären. Sollte dieser bekräftigen dass sich das Seminar auch insbesondere an BR von Verleihunternehmen richtet, würde ich mir das schriftlich geben lassen und das Eurem AG vorlegen. Mit dieser Erklärung könntet ihr dann die Notwendigkeit von einem ArbG feststellen lassen. Eine Einstweilige werdet ihr da nicht bekommen, aber sofern das Seminar nur einmal angeboten wird könntet ihr dann den AG auf ein Inhouse-Seminar festnageln nachdem die Notwendigkeit festgestellt wurde.

R
rkoch

15.01.2013 um 15:27 Uhr

Kleine Ergänzung... mir liegt eine ähnliche Ausschreibung vor "Leiharbeit im Betrieb". Die ist allerdings nach §37 (7) ausgeschrieben. Derartige Seminare müssen nicht "für die Arbeit des BR notwendig" sein. Sofern auch Eure Ausschreibung auf diesem § beruht, kann der AG mit der Argumentation nicht ablehnen.....

B
BRBerlin

15.01.2013 um 15:45 Uhr

Danke für die Antwort. Unsere Einladung ist nach §37 (6) ausgeschrieben. Leider

G
gironimo

15.01.2013 um 17:11 Uhr

Ich würde mich auch an einen Seminaranbieter (zum Beispiel den hier, wo das Forum ist) wenden; oder den Anbieter des von Euch genannten Seminars. Es dürfte für den Referenten eine Kleinigkeit sein, sein Seminar auf Euren Bedarf umzuarbeiten und Euch ein Inhouseseminar anzubieten.

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