Hallo

seit dem 1 Mai 2015 gibt es eine neue Betriebsvereinbarung für Urlaubsgrundsätze
die die gleichnamige Vereinbarung von 2011 ersetzt.

In der neuen Betriebsvereinbarung wird z.b. der Personenkreis der Abteilungsleiter von dieser Betriebsvereinbarung ausgeschlossen.
Frage ist dies rechtens?

Weiter steht dort das ein Urlaub für das laufende Jahr bis zum 31.März schriftlich zu beantragen ist.
Die Entscheidung über die Anträge müssen innerhalb der ersten 6 Arbeitstage im April des aktuellen Jahres durch den Abteilungsleiter erfolgen ob zu oder Ablehnung.

Frage obwohl im Vorfeld laut dieser Betriebsvereinbarung auch steht das eine Urlaubsvertretung zu besetzen ist mit eigener Absprache unter den Kollegen.
Soll ich bis 6 April auf die Entscheidung meines Abteilungsleiters warten müssen?
Da kann ich ja nie z.b. einen Frühbucherrabatt sichern.

Frage sind diese Punkte gesetzeskonform.?