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Lohn- und Gehaltslisten

D
Dogmaster
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben beim AG einen Einblick in die Lohn-und Gehaltslisten beantragt. Vom AG haben wir als Antwort erhalten, er brauche zur Prüfung und Aufarbeitung der Unterlagen zwei Wochen Zeit. Da wir schon länger davon ausgehen, das mit den Löhnen schmu getrieben wird, haben wir die Angst, das die Listen "geschönt" werden. Meine Frage: Darf der AG eine Frist setzen, wann der BR in die Unterlagen schauen darf, oder hat der BR jederzeit das recht, in die Listen Einblick zu nehmen?

Danke für eure Antworten.

1.60807

Community-Antworten (7)

M
Mattes

20.08.2015 um 18:07 Uhr

Schau mal 8 Beiträge eher....

"Verzörgerte Einsichtnahme in Bruttogehaltslisten"

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Pickel

20.08.2015 um 18:56 Uhr

2 Wochen von der ersten Anfrage an ist ein nicht sonderlich ungewöhnlicher Zeitrahmen.

Ich frage mich aber auch, wieso hier immer wieder von "schmu" geredet wird - das ist doch Blödsinn:

Weniger zahlen als vereinbart -> der AN würde sich melden.

Mehr zahlen kann der AG im Zweifel ganz einfach und mitbestimmuingsfrei als freiwillige Zulage zum Bruttolohn -> warum sollte man das verdecken?

Um die Listen für den BR zu "säubern" ist bei einem mittelständischen Betrieb sicherlich nicht einmal ein halber Tag notwendig. Das kann man auch ohne 2 Wochen Aufschub...

C
Challenger

20.08.2015 um 21:22 Uhr

@Pickel

  1. Der Betriebsrat hat Anspruch darauf, JEDERZEIT Einblick in die Bruttolohn- und Gehaltslisten nehmen zu können. Vergleich §80 Abs.2 BetrVG.

  2. das Mitbestimmungsrecht des BR bei freiwilligen Zulagen ist zwar eingeschränkt, jedoch keineswegs ausgeschlossen. Mitbestimmungsfrei sind freiwillige Zulagen dann, wenn er zB jedem MA einen gleichhohen Betrag von zB 1,50 Euro zahlt.

D
Dogmaster

20.08.2015 um 22:47 Uhr

Erstmal danke für eure Antworten.

@Pickel, warum ich von "schmu" rede hat seinen ganz einfachen Grund. Im Jahr 2013 hat der damalige GF unserer Firma in zusammenarbeit mit dem BR neue BV's ausgearbeitet, in welcher unter anderem ein einheitliches Lohnsystem, sprich Lohngruppen in einer BV festgeschrieben wurde. Der damalige BR, welchem auch ich angehörte, hat intensiv am Lohnsystem mitgearbeitet und wusste zu 90% auch genau, was das ganze den AG dann in Summe pro Monat kostet. Zum 01.01.2014 wurde das ganze System dann umgesetzt. Mitte des Jahres standen dann BR-Wahlen an, und unser BR Gremium wurde, bis auf ausnahme von zweien, neu gemischt. Leider wurde zum gleichen Zeitpunkt, sprich eine Woche nach der Wahl, ein neuer GF bei uns in der Firma eingesetzt.

Nun der Grund, weswegen schmu:

Der neue GF legt uns Lohnkosten vor, welche von unseren ausgearbeiteten Zahlen nicht unerheblich abweichen, und zwar nach oben. Aus diesem Grund wollen wir Einsicht in die Listen nehmen, und befürchten nun, das diese korrigiert werden, bevor wir diese einsehen können.

Wir können nicht nachvollziehen, woher die hohen Kosten kommen, da es einige MA's in höheren Positionen gibt, von denen wir bis jetzt immer nur eine pauschalangabe bekommen haben, was diese verdienen.

K
Kölner

20.08.2015 um 23:04 Uhr

Naja. Ob diese BV Gültigkeit besitzt sei mal dahingestellt. Aber: Wenn ein BR in einem Nicht-TV-gebundenen betrieb mein Gehalt verhandeln wollen würde, würde ich ihn herzlich auslachen.

P
Pickel

21.08.2015 um 00:29 Uhr

Challenger das ist doch kompletter Blödsinn.

Der AG kann dem AN einzelvertraglich jederzeit eine freiwillige Zulage auszahlen. Das ist dann das individuelle Arbeitsverhältnis der beiden Parteien, bei dem der BR soweit raus ist.

P
Pickel

21.08.2015 um 00:35 Uhr

dogmaster, der BR ist nicht befugt, Lohngruppen mit dem AG auszuhandeln.

Ferner: habt ihr bedacht, dass zu den Lohnkostenvorteil auch AG-seitige Sozialkosten kommen? Ggf. Auch Firmenwagen, fahrtkostenunterstützung, Spesen etc pp?

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