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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beginn und Ende der Arbeitszeit.

E
erich
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, hier eine ganz „einfach“ Frage: Wo beginnt und endet meine tägliche Arbeitszeit? Wir sind ein Logistikstandort mit Lagerhaltung und einem Lagervolumen v. Ca. 75.000 m³. Die Laufwege zu den jeweiligen Arbeitsplätzen sind entsprechend lang. Gemessen vom Werkseingang (elektronische Eingangskontrolle) sind 3 bis 5 Minuten Wege Zeit nötig, ohne Umkleidezeiten. Weiterhin müssen auch Arbeitsschutzschuhe (PSA) getragen werden. Im für uns gültigen Tarifvertrag wird ausgeführt: Manteltarifvertrag § 5 Arbeitszeit – Abs. 2 – Die Arbeitszeit beginnt und endet am vereinbarten Arbeitsort. Abs. 5 – Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und die Lage der Pausen regelt eine Betriebsvereinbarung gemäß § 87 BetrVG. Die für uns gültige BV regelt nur die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit von z.B. Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Weitere Regelungen mit dem Betriebsrat gibt es nicht. Hier meine konkreten Fragen: Beginnt meine AZ am Werkseingang oder? – elektronische Eingangskontrolle per Ausweis. Vielen Dank Erich

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Community-Antworten (2)

H
Hoppel

18.08.2015 um 11:29 Uhr

@ Erich

Beispiel: Du stempelst am Werkseingang um 7 Uhr ein und um 16 Uhr aus. Als AZ werden 8,5 Stunden gebucht. In diesem Fall müsste man sich doch überhaupt keinen Kopf mehr zerbrechen.

Was ist also der konkrete Anlass für Deine Frage?

P
Pjöööng

18.08.2015 um 14:08 Uhr

Naja, "elektronische Eingangskontrolle" heißt ja noch lange nicht, dass dort auch eine Zeiterfassung erfolgt.

So wie ich den Tarifvertrag interpretiere musst Du Dich um 7:00 zur Arbeitsleistung bereit (also z.B. Sicherheitsschuhe angezogen) am Arbeitsplatz befinden.

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