Hallo Kolleginnen und Kollegen,
hier eine ganz „einfach“ Frage: Wo beginnt und endet meine tägliche Arbeitszeit?
Wir sind ein Logistikstandort mit Lagerhaltung und einem Lagervolumen v. Ca. 75.000 m³.
Die Laufwege zu den jeweiligen Arbeitsplätzen sind entsprechend lang. Gemessen vom Werkseingang (elektronische Eingangskontrolle) sind 3 bis 5 Minuten Wege Zeit nötig, ohne Umkleidezeiten. Weiterhin müssen auch Arbeitsschutzschuhe (PSA) getragen werden.
Im für uns gültigen Tarifvertrag wird ausgeführt:
Manteltarifvertrag § 5 Arbeitszeit – Abs. 2 – Die Arbeitszeit beginnt und endet am vereinbarten Arbeitsort.
Abs. 5 – Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und die Lage der Pausen regelt eine Betriebsvereinbarung gemäß § 87 BetrVG.
Die für uns gültige BV regelt nur die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit von z.B. Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Weitere Regelungen mit dem Betriebsrat gibt es nicht.
Hier meine konkreten Fragen:
Beginnt meine AZ am Werkseingang oder? – elektronische Eingangskontrolle per Ausweis.
Vielen Dank
Erich