Hallo Leute,
die Geschäftsleitung hat den Betriebsrat informiert das der Vertrag über die betriebsärztliche Betreuung mit dem bisherigen arbeitsmedizinischen Dienst ab dem 01.01.2016 nicht verlängert werden wird, sondern ein neuer arb.med. Dienst die Aufgaben übernehmen soll.
Inwiefern hat der Betriebsrat Mitbestimmung bei der Auswahl oder gibt es hier nur eine Informationspflicht durch den Arbeitgeber.