Frage zur Anhörung bei Kündigung von befristetem Arbeitsverhältnis
Moin Kollegen! Ich habe da mal eine Frage: Wir haben eine Kollegin im Frühjahr eingestellt. Der Arbeitsvertrag hatte eine sogenannte "doppelte Befristung" zeitlich für ein Jahr und zur Betreuung einer einzigen Person (Jugendhilfe Einzelfallförderung). Nach einer kurzen Anfangszeit kam die Kollegin nicht mehr zur Arbeit und war auch nicht erreichbar. Der AG kündigte innerhalb der Probezeit (Anhörung des BR war erfolgt). Kollegin lies über einen Anwalt mitteilen, dass ihr Schutzrechte augrund von Schwangerschaft zustehen (hatte sie dem Arbeitgeber aber nicht mitgeteilt). Kündigung wurde vom Arbeitgeber zurückgenommen. Nach einiger Zeit teilt man ihr nun mit, dass das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen beendet ist, da der Kostenträger die Betreuung beendet hat. Hier wurde jedoch der BR nicht angehört. In dem Schreiben an die Kollegin taucht das Wort Kündigung nicht auf. Im Arbeitsvertrag steht: "Dieser zeitbefristete Arbeitsvertrag wird für die Dauer vom... bis... nach §14 Abs. 1 TzBfG abgeschlossen. Es endet mit dem Ablauf seiner Befristung....Frau X wird für die Betreuung von...nach Maßgabe der Genehmigung des Kostenträgers Y eingestellt. Sollte die Betreuung vorzeitig beendet werden, endet auch das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist. Ich sehe hier eigentlich die Anhörung des BR als notwendig. Wie seht ihr das?
Community-Antworten (3)
21.09.2007 um 10:57 Uhr
@unwissenderBR Ne. Sehe ich überhaupt nicht. Die Befristung - mithin der Sachgrund - waren jeder Vertragspartei zu jedem Zeitpunkt geläufig und klar. Demnach alles roger...
21.09.2007 um 11:02 Uhr
@unwissenderBR,
teile mal Kölners Meinung !!;-)) Und die Schwangerschaft ändert auch nichts daran !!Dürfte in die gleiche Kategorie fallen wie BR´s im befristeten AV !!
21.09.2007 um 11:49 Uhr
@Kölner und Bergmann Die Beendigung selbst war für mich auch schon klar, da gibt es nichts zu rütteln. Die Frage war lediglich ob eine Kündigung unter Beteiligung des Betriebsrates nowendig ist. Scheinbar ja nicht. Euch beiden vielen Dank für die Antworten und ein schönes Wochenende
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