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Arbeitsmedizinischer Dienst - Muß ich als BRM dahin?

S
sn00py
Jan 2018 bearbeitet

hallo

Ich bin BR- Mitglied. Hier eine Frage zu einer Untersuchung beim Arbeitsmedizinischen Dienst. Nach nun 4 Monaten schwerer Krankheit werde ich über einen Wiedereingliederungsplan(Hamburger Modell seit fast 2 wochen) an das volle Erwerbsleben herrangeführt. Nun will mich mein AG zum Arbeitsmedizinischen Dienst schicken, das wurde mir mündlich mitgeteilt. Darf er das so ohne weiteres? Da stell ich mir einige Fragen wie z.b. Muß ich dahin? Denn ich bin ja krank geschrieben! Welcher Arzt soll mich Untersuchen? Welchen Sinn und Zweck soll diese Untersuchung haben? Welche Rechtsgrundlage stützt das Vorhaben des AG s? Gibt es eine Ärztliche Untersuchungspflicht wärend der Ausübung eines Wiedereingliederungsplans? Zumal der Genesungsprozeß fast abeschlossen ist (2 wochen). Hier muß ich noch hinzufügen dass mein AG 2 Wochen nach meiner Erkrankung die Möglichkeit genutzt hat, mich zum MDK zu schicken.Hier wurde die gleiche Diagnose festgestellt wie bei meinem behandelden Arzt. Da mein Verhältniss zum AG auf Grund meiner BR-Tätigkeit etwas angespannt ist könnte ich mir vorstellen, dass der Besuch beim Arbeitsmedizinischen Dienst ein Nachteil für mich darstellen könnte.

Hat vielleicht jemand einen Tip oder hat ähnliches erlebt?

Danke

5.69501

Community-Antworten (1)

P
paula

03.02.2009 um 01:26 Uhr

die Einladung für den MDK kommt ja von der Krankenkasse.... schon mal mit denen gesprochen?

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