Kann der AG auf eine betriebsärztliche Untersuchung bestehen um einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu definieren. Die Aussage des betroffenen AN, der SBV und ein Attest reichen ihm nicht. Er findet das alles nicht aussagekräftig genug. Obwohl die Diagnose des gleichgestellte AN seit Jahren bekannt ist wird er nun auf seinen alten Arbeitsplatz ( hier hat die Schwerbehinderung ihren Ursprung!) zurück versetzt. BR hat der Versetzung bereits zugestimmt unter der Maßgabe, dass der Arbeitsplatz leidensgerecht zu gestalten sei. Aber ohne betriebsärztliche Untersuchung weigert sich der AG zu handeln. Da hier keine Einsicht vom AG oder Unterstützung vom BR zu erwarten ist habe ich als SBV den Weg zum Gericht empfohlen. Was meint ihr?
Beste Grüße
Minski