§612a BGB? Maßregelungsverbot
Liebes Forum,
darf ein Arbeitgeber, ohne Zustimmung des Betriebsrats, einen Mitarbeiter und Betriebsrat anweisen einen Arbeitszeit- und Tätigkeitsnachweis für 10 Monate rückwirkend und für die Zukunft, in dem er auch die Betriebsratszeiten, allein für ihn, formularhaft nachzuweisen. Der Betriebsrat hat sich immer und gewissenhaft, zu 99% sogar schriftlich, abgemeldet.
Der Mitarbeiter und Betriebsrat hatte bis jetzt sog. "Vertrauensarbeitszeit". Er musste bis jetzt nur die Überstunden dokumentieren, laut Arbeitsanweisung. Die BV Arbeitszeit wurde erst vor 3 Wochen abgeschlossen und gilt ab dem 01.01.2016
Die Anweisung kam als Antwort auf ein Mail in dem der Mitarbeiter und Betriebsrat dem Arbeitgeber mitteilte, dass das vom Arbeitsgericht im Gütetermin vorgeschlagene Einigungsgespräch aus Sicht des Kollegen gescheitert ist und er in den Kammertermin gehen will.
Ist nicht das Formular alleine schon mitbestimmungspflichtig?
mfg Thunderelf
Community-Antworten (2)
18.08.2015 um 09:25 Uhr
Nein! Das darf er nicht. Siehe hierzu div. Kommentare zum § 78 BetrVG. Und ja! Auch das Formular unterliegt der Mitbestimmung.
18.08.2015 um 16:05 Uhr
Dem Mitarbeiter, der da erheblich unter Beschuss geraten ist, möchte ich raten, sich fachanwältlich beraten zu lassen. Der Arbeitgeber handelt nämlich (so liest es sich für mich) nicht rational, sondern emotional, und das schafft immer große Probleme.
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