Kündigungsfrist §622 BGB und §622 BGB Absatz 2
Ein Kollege hat in seinem Vertrag stehen :"Es gelten beiderseits die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß §622 BGB. Die längeren Kündigungsfristen gemäß §622 Absatz 2 BGB gelten auch bei Kündigung durch den Arbeitnehmer". Meine Frage nun. Er ist 15 Jahre bei uns im Unternehmen. Welcher Rechtsprechung ist nu geltend? Hat er weil er Kündigt 4 Wochen oder tritt nu der §622 BGB Absatz 2 in Kraft? Mein Kollege möchte am liebsten sofort aus dem Vertrag raus. Sein Vorgesetzter willigt den Wunsch auf einen Aufhebungsvertrag nicht zu. Welche Möglichkeiten haben wir nun?
Community-Antworten (1)
18.02.2019 um 17:01 Uhr
"Zulässig in Arbeitsverträgen ist auch eine Vereinbarung zwischen den Parteien, wonach die verlängerten Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 BGB auch für Arbeitnehmer gelten sollen. Damit wird die bereits erwähnte Grundregel außer Kraft gesetzt, wonach der Arbeitnehmer auch nach längerer Betriebszugehörigkeit stets mit der vierwöchigen Grundkündigungsfrist das Arbeitsverhältnis beenden kann. Die Rechtsprechung hält derartige Regelungen in Arbeitsverträgen grundsätzlich für zulässig (BAG, Urteil v. 28.05.2009, 8 AZR 896/07).
https://www.alg-i.de/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigungsfristen.html"
seine Kündigungsfrist ist genauso lang, wie umgekehrt die des AG für ihn wäre.
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