Unser Chef verlangt immer wieder fragwürdige Dinge, begründet wird oft und gern nur mit "das gilt schliesslich für alle". Darf er das?

Konkretes Beispiel. Er verlangt, dass wir im Krankheitsfall unbedingt selbst anrufen müssen (falls wir nicht gerade im Sterben liegen) und auch nur ihn höchst persönlich. In der Vergangenheit wurde das immer dazu genutzt, die Leute unter Druck zu setzen, Vorwürfe zu machen etc. Viele Kolleginnen trauen sich deshalb nicht und kommen lieber krank auf Arbeit anstatt sich diesem Terror auszusetzen (entweder direkt am Telefon oder hinterher, weil man vielleicht jemand anderen informiert hat).

Meiner Ansicht nach ist der Wunsch(!) des Chefs nicht mehr vom Direktionsrecht (§ 106 GewO) abgedeckt. Auch die Konkretisierung der Leistungsverfplichtung(?) nach billigem Ermessen nach § 315 BGB sehe ich hier nicht. Wenn man krank ist, greift eigentlich überhaupt kein Direktionsrecht mehr, das ist ja der Sinn der Sache. Der Chef darf darauf bestehen, unverzüglich informiert zu werden (§ 5 Abs 1 Satz 1 EntgFG). Wie diese Mitteilung ihn erreicht, ist unerheblich. Der nachfolgende Terror (weil sie ihren Gruppenleiter anrief, der die Info weitergeben sollte) ist in meinen Augen auch schon wieder ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot (§ 612a BGB) oder sogar Nötigung (§ 240 StGB) darstellt. Aber die meisten Kollegen sind leider der Meinung, dass der Chef ja sowieso immer bekommt was er will und man da nichts machen könnte.

Wie seht ihr das?