Wo endet das Direktionsrecht?
Unser Chef verlangt immer wieder fragwürdige Dinge, begründet wird oft und gern nur mit "das gilt schliesslich für alle". Darf er das?
Konkretes Beispiel. Er verlangt, dass wir im Krankheitsfall unbedingt selbst anrufen müssen (falls wir nicht gerade im Sterben liegen) und auch nur ihn höchst persönlich. In der Vergangenheit wurde das immer dazu genutzt, die Leute unter Druck zu setzen, Vorwürfe zu machen etc. Viele Kolleginnen trauen sich deshalb nicht und kommen lieber krank auf Arbeit anstatt sich diesem Terror auszusetzen (entweder direkt am Telefon oder hinterher, weil man vielleicht jemand anderen informiert hat).
Meiner Ansicht nach ist der Wunsch(!) des Chefs nicht mehr vom Direktionsrecht (§ 106 GewO) abgedeckt. Auch die Konkretisierung der Leistungsverfplichtung(?) nach billigem Ermessen nach § 315 BGB sehe ich hier nicht. Wenn man krank ist, greift eigentlich überhaupt kein Direktionsrecht mehr, das ist ja der Sinn der Sache. Der Chef darf darauf bestehen, unverzüglich informiert zu werden (§ 5 Abs 1 Satz 1 EntgFG). Wie diese Mitteilung ihn erreicht, ist unerheblich. Der nachfolgende Terror (weil sie ihren Gruppenleiter anrief, der die Info weitergeben sollte) ist in meinen Augen auch schon wieder ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot (§ 612a BGB) oder sogar Nötigung (§ 240 StGB) darstellt. Aber die meisten Kollegen sind leider der Meinung, dass der Chef ja sowieso immer bekommt was er will und man da nichts machen könnte.
Wie seht ihr das?
Community-Antworten (14)
20.01.2012 um 13:27 Uhr
"Der Arbeitgeber" ist im Falle der Personengesellschaft Cheffe selbst; und im Fall der Kapitalgesellschaft wird der ArbGeb vertreten durch den/die Geschäftsführer bzw. den Vorstand (und der wiederum durch den Vorsitzenden), also Cheffe.
Heißt also: Cheffe kann verlangen, dass die Krankmeldung bei ihm persönlich eingeht. Allerdings steht nirgends, dass der kranke ArbN die AU selbst mitteilen muss. Er kann sich also auch eines Boten bedienen. Wenn also z.B. eine MAin ihren Ehemann beauftragt, bei Cheffe persönlich anzurufen: "Meine Frau ist krank und geht jetzt zum Arzt, der dann beurteilt, wie lange...", und dieser das auch rechtzeitig (vor, spätestens zum Arbeitsbeginn) macht, ist alles im grünen Bereich. Ebenso kann er natürlich auch einen Kollegen/die Chefsekretärin beauftragen, BigBoss entsprechendes mitzuteilen. ABER: Der ArbN bleibt für die Übermittlung verantwortlich, auch für die Rechtzeitigkeit. Wenn also bei euch der Gruppenleiter "vergisst", das rechtzeitig an den Chef weiterzugeben, hat eure MAin ein Problem. Und wenn der Chef behauptet, es war nicht rechtzeitig, vermutlich auch. (Oder wird der Gruppenleiter diesem Chef öffentlich wiedersprechen?)
Wie wäre es wenn der BR eine "Krankmeldehotline" einrichtet, d.h. alle melden sich beim BR krank? Und der BR trägt dann rechtzeitig und gesammelt die Krankmeldungen beim Chef persönlich vor. Was schöneres kann einem Chef doch nicht passieren: Ein fast tägliches Meeting mit dem BR zu Dienstbeginn mit dem einzigen Zweck, seine eigenen Dienstanweisungen gesetzeskonform zu unterlaufen...
In dem Sinne: Schönes Wochenende!
20.01.2012 um 13:32 Uhr
Hier ist wohl der BR gefordert diesem Wüterich klar zu machen das er die Kollegen nicht unter Druck setzen darf. Ich würde das ganze in einer BV regeln. MB ist ja nach § 87 1/1 gegeben.
20.01.2012 um 17:23 Uhr
Hier werden zwei Dinge vermischt, die nichts miteinander zu tun haben!
-
Das Vertragsverhältnis besteht zwischen AG & AN > also wird der AG grundsätzlich verlangen dürfen, dass ihm eine AU vom AN persönlich angezeigt wird.
-
Das Verhalten des AG ist gesondert zu be(ver)urteilen.
"Heißt also: Cheffe kann verlangen, dass die Krankmeldung bei ihm persönlich eingeht. Allerdings steht nirgends, dass der kranke ArbN die AU selbst mitteilen muss. "
Unsinn, im EntgFG steht klar und deutlich:
"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen."
Da steht nicht, der AN hat die Pflicht dafür zu sorgen, dass der AG unverzüglich Kenntnis seiner AU erhält.
20.01.2012 um 17:39 Uhr
.... da steht aber nichts über die Form, wie diese Meldung "unverzüglich" zu erfolgen hat - Brieftaube geht auch - nirgends steht, dass man persönlich telefonieren muss!!!! Das Gesetz stammt jedenfalls aus einer Zeit, wo es noch keine Handys gab und noch nicht einmal jeder einen Telefonanschluß hatte.
Sei es wie es wolle - da der AG dies ja von allen AN so will, kann der BR hier auch seine Mitbestimmung geltend machen und das System AU-Meldung regeln.
(Was macht man eigentlich, wenn der Chef nicht im Haus ist?)
20.01.2012 um 17:57 Uhr
Danke für die konstruktiven Antworten. :-)
(Wenn der Chef nicht im Hause ist, sind alle viel entspannter. Es gibt entsprechende Stellvertreter, aber denen reicht es, wenn sie rechtzeitig Bescheid wissen. Lediglich der Chef will jede kranke Kollegin persönlich an der Strippe haben und sie fragen, wie sie sich das vorstellt und was sie sich jetzt wieder erlaubt, ihre Kollegen derart im Stich zu lassen usw ... und die nehmen sich das leider zu Herzen und überlegen sich das bei der nächsten Erkrankung mehrmals, ob sie sich das wieder antun wollen.)
20.01.2012 um 19:13 Uhr
gibt es denn überhaupt einen BR? Denn wenn nicht wird es doch etwas problematischer....
20.01.2012 um 19:26 Uhr
Nein, mit solchen chefhörigen Kollegen war bisher keine BR-Wahl zu machen. Chef hat bereits festgelegt, dass niemand einen BR will, also ist das für die Kollegen so ... ??? Fragt mich bitte nicht, ich kapier das nicht.
Inwiefern wird es problematischer?
20.01.2012 um 20:06 Uhr
"Inwiefern wird es problematischer?"
Ganz einfach, weil das Direktionsrecht greift und es keinen BR gibt, welcher regelnd eingreifen könnte ...
20.01.2012 um 20:15 Uhr
"weil das Direktionsrecht greift"
Genau das bezweifle ich. Eine Krankschreibung befreit mich meiner Meinung nach augenblicklich vom Einfluss des AG und seinem Direktionsrecht, das ist ja der Sinn der AU. Ich muss mich nun "nur" noch an die bestehenden Gesetze und Vereinbarungen halten und da gehts nur darum, dass der AG informiert werden muss (also nur das OB und WANN). Dieser will jetzt aber das WIE des Informierens bestimmen - und das darf er nicht. An welcher Stelle irre ich mich deiner Meinung nach?
20.01.2012 um 20:56 Uhr
"An welcher Stelle irre ich mich deiner Meinung nach?"
Es gibt zwei Pflichten.
- Die Anzeigepflicht
- Die Nachweispflicht
Bislang wurde Punkt 1 diskutiert, also die Pflicht eines AN, dem AG seine AU grundsätzlich persönlich anzeigen zu müssen.
Zu diesem Zeitpunkt wird im Regelfall noch überhaupt keine AU-Bescheinigung eines Arztes vorliegen.
Was die Nachweispflicht, also Vorlage einer AU-Bescheinigung betrifft, bleibt es dem AN überlassen, welchen Weg er wählt, diese fristgerecht in den Machtbereich des AG gelangen zu lassen.
Mir scheint ein Missverständnis vorzuliegen, welche Meldung der AG unbedingt persönlich erhalten will.
20.01.2012 um 21:24 Uhr
Ich für meinen Teil dachte eigentlich, dass ich mich klar genug ausgedrückt hätte. Es geht in meiner Frage nur um Punkt 1, den du Anzeigepflicht nennst. Punkt 2 ist unstrittig.
Woher nimmst du, dass der AN "grundsätzlich persönlich" die Mitteilung an den AG durchzuführen hat?
Am plausibelsten finde ich bis jetzt die Antwort von petrus, dass die persönliche Verantwortung beim AN bleibt, dass die Mitteilung auch ankommt. Insofern bleibt es die Pflicht des kranken ANs (dafür zu sorgen, dass die Mitteilung ankommt - aber egal WIE), das ist nicht übertragbar. Vielleicht meinst du das ja auch so.
20.01.2012 um 21:35 Uhr
"Woher nimmst du, dass der AN "grundsätzlich persönlich" die Mitteilung an den AG durchzuführen hat?"
Gehe zurück auf Los ... hab ich bereits um 16:23 Uhr begründet
20.01.2012 um 22:07 Uhr
@Aidan
Dieser Link sollte Dir ein wewnig Aufschluss geben wie ....was und warum was wie gemacht werden muß.
21.01.2012 um 10:36 Uhr
rainerw< welcher Link?
aidan< wenn Ihr keinen BR habt,der unter dem Schutz des BetrVG+KSchG seine kollektivrechtlichen Mitbestimmungsrechte ausüben kann, bleibt es an dem Wagemut eines jeden Einzelnen hängen, sich seine Rechte zu erstreiten.
Ich kenne Deinen Chef nicht persönlich - aber was Du so berichtest könnte meiner Ansicht nach dazu führen, dass es einen unerwarteten Kündigungsgrund gibt.
Vielleicht solltet Ihr ungeachtet der Meinung Eures Chefs doch noch mal überlegen, ob ein BR sinnvoll ist. Vielleicht suchst Du auch Rat bei der Gewerkschaft. (Hinsichtlich der Frage "persönliche" Meldung bleibe ich bei meiner (und Deiner) Meinung.)
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