Sonderurlaub
Hallo zusammen, unser Gf hat per Rundschreiben festgelegt, welcher Sonderurlaub den nicht tarifgebundenen Mitarbeitern zusteht. Fehlt einiges, zum Beispiel Tod der Eltern. Nun gibt es ja einen mittelbaren Anspruch nach 616 BGB, mittelbar deshalb, weil über die Jahre in Gerichtsentscheidungen gefestigt, wenn ich das richtig sehe. Dazu gehört zum Beispiel nach einem Urteil aus dem 70ern sogar ein Tag Sonderurlaub bei der goldenen Hochzeit der Eltern. Frage: wie sollen wir als Betriebsrat vorgehen, damit nicht jeder einzelne zum Chef gehen muss? Betriensvereinbarung? Und wenn er sich weigert? Kann der einzelne dann mit Hinweis auf die Rechtssprechung Sonderurlaub beantragen? Danke im Voraus!
Community-Antworten (5)
16.08.2015 um 22:37 Uhr
Hi. Der Arbeitgeber kann soviele Schreiben aushängen, wie er will. Er kann mit seinen Anweisungen sich nicht über das BGB hinwegsetzen. Einzig die Gewerkschaften können in ihren Tarifverträgen die Sonderurlaubsgründe festlegen. Es gibt den Anspruch nach 616 BGB, und auf den kann sich der Mitarbeiter berufen.
17.08.2015 um 10:46 Uhr
Hallo tantefrieda,
im §87(1)5 BetrVG steht da Vieles dazu. Bitte aber nicht nur den Gesetzestext lesen sondern auch die Kommentierungen dazu, z.B. Klebe/Ratayczak/Heilamm/Spoo ab RN 30. Das sollte helfen.
Ciao.
17.08.2015 um 11:20 Uhr
@ tantefrieda
Wenn der AG für nicht tarifgebundene AN andere Regeln einführen möchte, scheint es ja auch tarifgebundene AN zu geben.
- Ist denn der AG tarifgebunden?
- Was ist im TV geregelt?
- Was steht in den Arbeitsverträgen? Ich gehe davon aus, dass hier eine Bezugnahmeklausel auf einen TV enthalten ist.
- Wie will der AG feststellen, ob AN Mitglied der entsprechenden Tarifvertragspartei = Gewerkschaft sind?
17.08.2015 um 11:50 Uhr
Ist der §616 BGB evtl im Arbeitsvertrag abbedungen?
17.08.2015 um 23:38 Uhr
@betriebsbonsai - Ja, aber auf was genau kann sich der einzelne Arbeitnehmer berufen? @Hampes - Danke, ich werde den Kommentar lesen. Q hoppel: Der Arbeitgeber ist teilweise tarifgebunden, es gibt hier unterschiedliche Tarifverträge. zum Teil ist er ohne Tarifbindung. Was in den Arbeitsverträgen steht - das hier gitl auch für @ frisch - wissen wir als Betriebsrat leider nicht.
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