Hallo zusammen, unser Gf hat per Rundschreiben festgelegt, welcher Sonderurlaub den nicht tarifgebundenen Mitarbeitern zusteht. Fehlt einiges, zum Beispiel Tod der Eltern. Nun gibt es ja einen mittelbaren Anspruch nach 616 BGB, mittelbar deshalb, weil über die Jahre in Gerichtsentscheidungen gefestigt, wenn ich das richtig sehe. Dazu gehört zum Beispiel nach einem Urteil aus dem 70ern sogar ein Tag Sonderurlaub bei der goldenen Hochzeit der Eltern.
Frage: wie sollen wir als Betriebsrat vorgehen, damit nicht jeder einzelne zum Chef gehen muss? Betriensvereinbarung? Und wenn er sich weigert? Kann der einzelne dann mit Hinweis auf die Rechtssprechung Sonderurlaub beantragen?
Danke im Voraus!