Erstellt am 07.10.2015 um 18:36 Uhr von Globus
Nein, der Arbeitsplan kann auch nur aussagen wann wer wie arbeitet...
ABER diese Pläne unterliegen dem MBR des Gremiums, soll heißen, ihr kontrolliert nicht nur, sondern ihr bestimmt mit. Ein solcher Arbeitsplan ohne die Mitbestimmung des Gremiums beachtet zu haben ist also genau genommen schwierig rechtsgültig.
Vielleicht solltet ihr in der Tat mal eine einstweilige Verfügung gegen einen solchen beantragen... Manchmal hilft aber schon alleine die Androhung dieser, dass der AG geschmeidiger wird...
Viel Erfolg...
P.S. Erstens, Seminare besuchen, zweitens Rechtsbeistand suchen...
Erstellt am 08.10.2015 um 08:17 Uhr von BRHandel
Erstellt am 08.10.2015 um 18:35 Uhr von nicoline
*Muss im Arbeitsplan die Soll und Ist Stundenzahl angegeben werden?*
Nein, dafür gibt es keine Vorschrift. Dennoch sollte jeder Arbeitnehmer darüber informiert werden / sein.
*Zudem hängt unsere Marktleitung den noch nicht genehmigten Plan aus mit dem Zusatz: zur Information.*
Unter bestimmten Umständen ist das erlaubt:
Arbeitgeber kann vorläufige Dienstpläne ohne Zustimmung des Betriebsrats aushängen
[25.03.2013]Der Aushang des Entwurfs eines Dienstplans unter Hinweis auf die noch ausstehende Zustimmung des Betriebsrats verstößt nicht gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.
http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/aktuelles/news/2013/03/arbeitgeber-kann-vorlaeufige-dienstplaene-ohne-zustimmung-des-betriebsrats-aushaengen.php
*Sie weigert sich den Plan vorher vom BR kontrollieren zu lassen. Darf sie das?
Wenn die Mitbestimmung bei den Dienstplänen grundsätzlich nicht eingehalten wird, solltet ihr unbedingt handeln und euch unbedingt Rechtsbeistand holen.