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SOLL und IST Stunden

B
BRHandel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, hier kommt wieder eine meiner 10000 Fragen. Muss im Arbeitsplan die Soll und Ist Stundenzahl angegeben werden? Ich finde trotz längerer Recherche im Internet keinen Paragraphen dazu. Zudem hängt unsere Marktleitung den noch nicht genehmigten Plan aus mit dem Zusatz : zur Information. Sie weigert sich den Plan vorher vom BR kontrollieren zu lassen. Darf sie das? Vielen Dank für die Hilfe.

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Community-Antworten (3)

G
Globus

07.10.2015 um 20:36 Uhr

Nein, der Arbeitsplan kann auch nur aussagen wann wer wie arbeitet...

ABER diese Pläne unterliegen dem MBR des Gremiums, soll heißen, ihr kontrolliert nicht nur, sondern ihr bestimmt mit. Ein solcher Arbeitsplan ohne die Mitbestimmung des Gremiums beachtet zu haben ist also genau genommen schwierig rechtsgültig.

Vielleicht solltet ihr in der Tat mal eine einstweilige Verfügung gegen einen solchen beantragen... Manchmal hilft aber schon alleine die Androhung dieser, dass der AG geschmeidiger wird...

Viel Erfolg...

P.S. Erstens, Seminare besuchen, zweitens Rechtsbeistand suchen...

B
BRHandel

08.10.2015 um 10:17 Uhr

Danke für die Antwort

N
nicoline

08.10.2015 um 20:35 Uhr

Muss im Arbeitsplan die Soll und Ist Stundenzahl angegeben werden? Nein, dafür gibt es keine Vorschrift. Dennoch sollte jeder Arbeitnehmer darüber informiert werden / sein.

Zudem hängt unsere Marktleitung den noch nicht genehmigten Plan aus mit dem Zusatz: zur Information. Unter bestimmten Umständen ist das erlaubt:

Arbeitgeber kann vorläufige Dienstpläne ohne Zustimmung des Betriebsrats aushängen [25.03.2013]Der Aushang des Entwurfs eines Dienstplans unter Hinweis auf die noch ausstehende Zustimmung des Betriebsrats verstößt nicht gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.

http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/aktuelles/news/2013/03/arbeitgeber-kann-vorlaeufige-dienstplaene-ohne-zustimmung-des-betriebsrats-aushaengen.php

*Sie weigert sich den Plan vorher vom BR kontrollieren zu lassen. Darf sie das? Wenn die Mitbestimmung bei den Dienstplänen grundsätzlich nicht eingehalten wird, solltet ihr unbedingt handeln und euch unbedingt Rechtsbeistand holen.

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