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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ärger mit abrechneten Dienstplänen

S
SchwarzB
Jan 2023 bearbeitet

Wir haben aktuell große Probleme mit den abgerechneten Dienstplänen. Wir haben Monatspläne im Pflegeheim und natürlich gibt es oft Änderungen. Aber aktuell verschwinden Dienste, die im genehmigten Dienstplan vorhanden waren. Normalerweise muwerden Kürzel darunter gesetzt, das man weiß, was mit den Diensten passiert ist. Aber aktuell sind die Dienste einfach weg. Leider haben wir keine BV dafür, wo das klar definiert und ich bin auf der Suche im Internet auch nicht wirklich erfolgreich. Meine Frage: Darf die Leitung einfach Dienste aus dem genehmigten Dienstplan entfernen, oder muß dieser Dienst drin bleiben und gestrichen oder einem Kürzel versehen werden? Wie ist das rechtlich gesehen?

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Community-Antworten (5)

C
celestro

10.01.2023 um 12:43 Uhr

Ein genehmigter Dienstplan darf mWn nicht mehr geändert werden. Wenn dann ein Dienst dennoch geändert werden muss, sollte es dafür Regeln (z.B. in einer BV geben).

T
takkus

10.01.2023 um 13:10 Uhr

"Darf die Leitung einfach Dienste aus dem genehmigten Dienstplan entfernen..."-> erklär mir das mal genauer, damit auch ich das begreife. Muss ich mir das so vorstellen, das ein Frühdienst gestrichen wir und dann sind statt 3 Frühdiensten nur noch 2 Mitarbeitende im Frühdienst oder werden von Deinen (meinetwegen) 20 geplanten Arbeitstagen 2 weggestrichen und Du brauchst dann nur noch 18 Tage arbeiten?

Dann schreibst Du von abgerechneten Dienstplänen. Tauchen in diesen Dienstplänen getauschte Dienste nicht mehr auf? Beispiel: eigentlich hättest Du Frühdienst gehabt machst aber Nachtdienst. Der laufende DP wurde von FD auf ND geändert. Im später abgerechneten Dienstplan ist bei Dir dann aber kein ND zusehen sondern wieder FD? Oder wie?

L
lolium

10.01.2023 um 16:56 Uhr

"Darf die Leitung einfach Dienste aus dem genehmigten Dienstplan entfernen.." Nein - natürlich darf sie das nicht. Bist Du selbst BR? Dann sollte ihr das zügig unterbinden. Jede Änderung eines genehmigten DP ist mitbestimmungspflichtig. Wenn ihr den DP zur Genehmigung bekommt sollte ihr ihn auch dokumentieren, so dass man nachträgliche Änderungen nachverfolgen kann.

S
SchwarzB

10.01.2023 um 18:13 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten. Wir haben immer den , von uns genehmigten Diensplan , im Ordner. und am Ende des Monats erhalten wir den abgerechneten Dienstplan, wie wirklich gearbeitet wurde. Und da ist aufgefallen, das geplante Dienste nicht mehr drin waren, wir aber auch nicht sehen können, ob es ein Tausch war, oder Frei auf Wunsch, oder Überstundenabbau, weil sich auch die Arbeitsstunden verändert haben. Wir haben keinen Rahmendienstplan und auch keine BV, wo alles klar aussagt. Aber wir arbeiten daran und bis dahin müssen klärende Gespräche geführt werden. vielen Dank

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