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Ärger mit ein Betriebsrat Mitglied

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Bruce 26
Jan 2018 bearbeitet

Hi ich bin Betriebsrat Stellvertreter 2ter Man. und Arbeiter in ein Omnibusbetrieb.das heißt wir fahren für die Stadt Offenbach am mein. jetzt meine frage: ein Betriebsrat Mitglied macht in der Geschäftsleitung viel ärger wie kann mein die Person wieder aus den Betriebsrat Entfernen? sorry bin neu im Betriebsrat. der Chef ist finde das nicht gut wenn ein Betriebsrat Mitglied in das Büro kommt und da vill ärger macht jetzt haben wir angst dass er unsern Betriebsrat zerstört.

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Community-Antworten (3)

W
Waschbär

04.02.2007 um 17:16 Uhr

Bruce 26,

ich kann das so weder verstehen, noch bin ich geneigt dir hier Tipps zu geben,da ich nicht mal weis wie der Ärger aussehen könnte oder welche art von Angst daraus beim gesammten BR entstehen könnte ?

Ich mache mir viel mehr sorgen um dem BR welcher , "für ärger sorgt"

Ist das den Ärger oder nur der anflug von "BR arbeit" ?

O K. Rames II ich gebe die Füttertüte Freiwillig ab,aber wehe einer von "den" Anwesenden geht an mein Futter !

H
Heini

04.02.2007 um 18:35 Uhr

Dass die Betriebsratsarbeit nicht immer die Zustimmung der GL findet, liegt in der Natur der Sache. Ich kann mir gut vorstellen, dass es in dieser Branche diverse Streitpunkte gibt. Es kann sein, dass die Geschäfte bei einigen Busunternehmen und Spediteuren nicht immer konform mit dem Gesetz geführt werden. Vielleicht gehört ihr auch dazu und dein Kollege will sich dieses nicht gefallen lassen. Hier fallen mir insbesondere die Probleme mit den Arbeitszeiten für das Fahrpersonal sowie den Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten ein.

Verletzt der Kollege grob seine gesetzlichen Pflichten, so gäbe es die Möglichkeit gem: § 23 Abs.1 BetrVG gegen ihn vorzugehen.

B
betriebsratten

05.02.2007 um 17:25 Uhr

Also....wenn ich das richtig gelernt habe, kann ein BR Mitglid alleine nicht viel. Gegenüber dem Cheffe ääähhh Arbeitgeber handelt der Betriebsrat aufgrund demokratisch gefaster Beschlüsse. Der BR handelt aber auch nicht aus dem hohlen Bauch heraus, sonder aufgrund geltender Gesetze und Verordnungen, deren Einhaltung er zu kontrollieren HAT!!! Sonst liegt u.U. eine schwere Verletzung der Amptspflichten vor...auch wenns dem Arbeitgeber nicht gefällt.

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