Lohn- und Gehaltslisten
Hallo zusammen,
unser erster Termin zur Einsicht in die Lohn- und Gehaltslisten steht an, wie geht ihr hier vor? Leitet ihr euren AG welche Informationen zur Verfügung gestellt werden sollen?
Viele Grüße
Hans Peter
Community-Antworten (1)
11.08.2015 um 21:25 Uhr
Ja, machen wir. Wir möchten regelmäßig eine Aufschlüsselung über Einstufung, Erfahrungsstufe, Grundlohn, feste Zulagen und die wechselnden Zuschläge. Sonst können wir nicht überprüfen, ob da alles mit rechten Dingen zugeht.
Grundsatz: Ihr überlegt Euch, was Ihr zur Prüfung braucht, und das wird Euch der AG (fast immer) liefern müssen.
Verwandte Themen
Einsicht in Lohn,- und Gehaltslisten
ÄlterHallo zusammen, wir haben im Gremium die Einsicht in die Lohn,- und Gehaltslisten beschlossen. Soweit dürfte darin kein Problem bestehen da dieses Recht ja im BetrVG verankert ist. Nunmehr besteht
BR-Beschluss zur Einsichtnahme in Lohn- und Gehaltslisten wird nicht umgesetzt
ÄlterWir sind in einen Streit mit unserem Arbeitgeber geraten, da wir einem Gerücht gefolgt sind, nach dem Bewerbern auf qualifizierte Stellen angeblich unglaubliche Dumpinglöhne geboten wurden. Auf Basis
Wann darf der Betriebsrat die Lohn- und Gehaltslisten einsehen?
ÄlterHallo, unser Betrieb hat ca. 150 MA und ist nicht tarifgebunden. Wann hat der BR Einsichtrecht in die Lohn- und Gehaltslisten? Muß bei Einstellungen das Gehalt / Lohn angegeben werden? Es gibt kein
Einblick in Lohn- und Gehaltslisten - nein weil die Belegschaft dagegen ist?
Älterhallo, wir haben auf unser letzten Betriebsratssitzung die GL schriftlich gebeten uns Einblick in die Lohn und Gehaltslisten zu gewähren. Die GL gestatte es uns nicht, da 92% der MA im Betrieb dagen
Einsichtsrecht in Gehaltslisten - heisst das nur einsehen oder Aushändigung von Gehaltslisten?
ÄlterHat jemand zufällig das Urteil zur Hand, in dem es sinngemäß lautet, dass es den Betriebsräten nicht zuzumuten ist, Einsicht in die Gehaltslisten zu nehmen und sich handschriftlich Notizen zu machen u