Nachweis von Kindergelsanspruch - Was können wir als Betriebsrat tun, um diesen Bescheinigungswahn zu begegnen?
Wir sind ein Betrieb (Krankenhaus, AVR), in dem ein Ortszuschlag für Kinder gezahlt wird. Die Zahlung des Ortszuschlag ist bei Kindern über 18 Jahre abhängig davon, ob Kindergeld von der Familienkasse gezahlt wird. Normalerweise reicht ein Nachweis aus, dass Kindergeld im jeweiligen Monat gezahlt wurde. Unser Arbeitgeber verlangt nun von jedem, der ein mindestens 18 Jahre altes Kind hat folgende Nachweise: 1x im Jahr einen Nachweis der Familienkasse, 1x im Jahr den Nachweis der Ausbildungsstätte, 2x im Jahr den Nachweis über bezahltes Kindergeld per Kontoauszug. Die Familienkasse gibt an, dass sie per Dienstvorschrift nicht verpflichtet sei, Kindergeldbescheinigungen auszustellen, wenn sich nichts geändert hat, der Anruf bei der Familienkasse ist übrigens gebührenpflichtig (39,00cent/Minute). Der Arbeitgeber von Kindern, die sich in Ausbildung befinden, verweigert das Ausfüllen von Ausbildungsbescheinigungen, weil hiermit ein zu hoher Verwaltungsaufwand verbunden ist. Außerdem geht es den Arbeitgeber nichts an, wo die Kinder des Mitarbeiters eine Ausbildung machen und zu welchen Bedingungen. Was können wir als Betriebsrat tun, um diesen Bescheinigungswahn zu begegnen? zieht hier §87.10 Betr.VG oder 87.4 oder §75 Schutz der Persönlichkeitsrechte? Bitte schnell eine detaillierte Antwort.
Community-Antworten (2)
03.03.2008 um 22:25 Uhr
Gerechtigkeit, denke, dass ich es mit dem § 87 (1) Punkt 1 BetrVG versuchen würde. Die Betroffenen AN könnten es auch mit einer Beschwerde nach § 85 BetrVG probieren.
04.03.2008 um 12:22 Uhr
Hilft dir vermutlich nicht aber ich weiß von anderen Fällen die jedes Semester eine Immatrikulationsbescheinigung ihres Kindes vorlegen müssen.
Wenn ich mich jetzt nicht täusche muß ab 18 sowieso jedes Jahr ein Antrag auf Kindergeld gestellt werden - also gibt es den Nachweis wird das Kindergeld monatlich überwiesen - also gibt es entsprechende Kontoauszüge Ausbildungsnachweis setzte ich mit o.g. Bescheinigung gleich, scheint also normal zu sein bzw. bei 1x jährlich sogar wenig. (Studium ist je Semester eine Bescheinigung vorzulegen)
Immerhin geht es um ein Zusatzgehalt das der AN möchte solange sein Kind kindergeldberechtigt ist und der AG möchte dies natürlich nur solange zahlen wie er auch wirklich muß. Bescheinigungswahn würde ich dies jetzt nicht nennen.
Grüße Kleine Hexe
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