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Nachweis Arbeitszeit - AGeber verpflichtet, dem AN einen Nachweis über gemeldete Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen?

K
Küssi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Mitstreiter! Situation: Mitarbeiter stellt bei Überprüfung seiner bezahlten Stunden eine andere Anzahl fest, als er tatsächlich gearbeitet hat. Natürlich weniger. Nach Anfrage beim AG wird ihm gesagt, man kann ihm keinen Einzelnachweis über seine Arbeitszeit geben. Das ist wohl technisch nicht möglich. Seine ganzen Lohnzettel mit seinem Chef überprüfen möchte er nicht. Ist der AG verpflichtet, dem AN einen Nachweis über gemeldete Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen?

Grüßle! Küssi

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Community-Antworten (3)

B
Bergmann

22.01.2007 um 18:28 Uhr

@ Küssi ,

meinste wie schnell der AG Beweis da wäre , wenn es andersrum gelaufen wäre !!

Vertrauensarbeitszeit ist die Einzige , die ich kenne , ohne Nachweis !!

F
Fayence

22.01.2007 um 19:34 Uhr

Küssi,

hmmm, werden bei Euch keine Monatslöhne/-gehälter gezahlt?

P.S. Habt Ihr einen BR? Dann stünde es dem Kollegen frei, sich an ein BR-Mitglied seiner Wahl zu wenden und vom §82 Abs.2 BetrVG Gebrauch zu machen!

K
Küssi

23.01.2007 um 09:23 Uhr

@Fayence, wir haben bei uns in der Firma flexible Arbeitsverträge, so dass in jedem Monat andere Stunden anfallen können. Ich bin BRM, habe dem Kollegen auch ein gemeisames Gespräch mit seinem Chef angeboten... so dass wir mal gemeinsam nachrechnen...er wollte jedoch erst mal rein rechtlich wissen, ob der AG ihm diesen Nachweis erbringen MUSS.... da wusste ich leider keine Antwort... Danke für den Tip des §82 (2)... habe ich schon mal eine Grundlage für Gespräch... schönen Tag für Alle!! :) Küssi

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