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Nachweis der Mitglieder für Gewerkschaftsliste?

A
akzent
Nov 2018 bearbeitet

Der Wahlvorstand fordert für eine Gewerkschaftsliste den Nachweis, dass die Gewerkschaft "im Betrieb vertreten sei" durch die Vorlage von Mitgliedsdaten (Name und Anschrift) sowie die Personalnummern. Ist dies rechtmäßig? Zum einen steht es meiner Meinung nach dem Wahlvorstand nicht zu, einen solchen Nachweis zu fordern. Weiterhin gehts ja auch um Datenschutz (von Mitgliederdaten), die den Wahlvorstand nichts angehen. Wie weiter vorgehen?

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Community-Antworten (2)

V
vokuhila

18.03.2010 um 13:44 Uhr

Der Wahlvorstand muß anhand des Wahlausschreibens sowieso von der Geschäftsleitung alle Daten der Mitarbeiter anforden, ergo hat er sie ja schon. Nur wenn eine Liste ohne Stützunterschriften daher kommt und es ist eine Gewrkschaftsliste müssen sowieso zwei Beauftragte der Gewerkschaft diese Liste unterschreiben, der Gültigkeit wegen. Somit müssen diese zwei Beauftragten dem Wahlvorstand auch nachweisen, dass sie im Betrieb vertreten sind. Soweit ist alles rechtens.

A
Akzent

18.03.2010 um 19:54 Uhr

Und wie weisen die beiden Beauftragten das nach?

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