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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Corona-Schutzverordnung vs. Datenschutz

R
Rakshazar
Aug 2021 bearbeitet

Hallo zusammen

Die Corona-Schutzverordnung NRW sagt in einem Punkt:

"Bei Abwesenheit von mindestens 5 Tagen muss am ersten am Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorgewiesen oder vor Ort ein Test durchgeführt werden - Ausnahme vollständig Geimpfte. Das gilt nicht bei Abwesenheit durch Krankheit oder Home-Office"

Wir haben ein Schreiben von unserem AG bekommen, die dieses Thema jetzt aufgreift. Darin heißt es:

"...Alle Beschäftigten. de fünf Werktage (Samstag gilt als Werktag) nicht am Arbeitsplatz waren, teilen uns per E-Mail (nachweis@xxx.de) mit, dass sie entweder einen vollständigen Impfschutz oder einen Genesenen-Nachweis haben. Die anderen schicken per Mail den Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, auch an nachweis@xxx.de"

Ich sehe das ganze etwas kritisch, offenbart man doch seine Gesundheitsdaten die dem AG im Grunde nichts angehen. Sehe ich das zu kritisch, oder was meint ihr?

Was passiert mit den erhoben Daten? Werden sie gespeichert? Ist das versenden solcher Daten per Mail überhaupt sicher genug?

Liebe Grüße

32705

Community-Antworten (5)

S
Stefan1808

10.07.2021 um 20:15 Uhr

Hallo,

also die Kollegen haben natürlich das Recht zu sagen das sie ihren Impfnachweis nicht vorlegen wollen. Aber dann müssen sie einen negativen Test vorweisen oder vor Ort unter Aufsicht durchführen.

So wird es bei uns zumindest gehandhabt.

Die Daten hierzu müssen 48 Stunden gespeichert bleiben und sollten dann vernichtet werden

B
BRHamburg

11.07.2021 um 00:27 Uhr

Meine persönliche Meinung dazu ist das man auf dem Teppich bleiben sollte. Was mit den Daten letztlich passiert ist eine Frage die der BR klären muss. Aber was die Testergebnis und Nachweis über die Genesung sollte man schon dem Arbeitgeber mitteilen.

G
ganther

11.07.2021 um 19:00 Uhr

unsere BR-Kollegen aus NRW sind die Woche auf den Datenschutzsachverständigen unseres GBR zugegangen. Der hatte auch schon Kontakt zu den Landesdatenschützern in NRW. Klare Aussage: die Politik hat sich ganz bewusst das Problem der Urlaubsrückkehrer entledigt und das Problem auf die AG verlagert. Aufgrund der jetzigen Gesetzeslage hat sich der AN nun zu offenbaren. Entweder hinsichtlich Impfstatus/Genesen oder er weißt tatsächlich ein Testergebnis nach (vor Ort oder bereits eingeholt). Dadurch muss der AG die Daten auch verarbeiten. Es ist unklar, ob die Gewerbeaufsicht nun die AG in dem Bereich kontrolliert. Aber eine "kurze Speicherdauer ist zulässig". Ich finde es mal wieder typisch was hier passiert. In Zeiten des Wahlkampfs versucht die Politik das Thema Urlaubsrückkehrer los zu werden....

E
Erbsenzähler

12.07.2021 um 09:51 Uhr

Der AG kann aber den AN den Zutritt zum Arbeitsplatz verweigern, weil er den Nachweis von eines der drei Gs (getestet, genesen oder geimpft) gem. dieser Verordnung nicht erbringt. Als Folge stellt er dann die Entgeltfortzahlung ein. Der AN kann dann dagegen Klagen. Wie es ausgeht würde ich entsprechend diesem Urteil folgen: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/themen/beitrag/ansicht/arbeitsvertrag/wer-keine-maske-traegt-darf-nicht-beschaeftigt-werden/details/anzeige/ Da geht es zwar ums Maske tragen, aber ich sehe es ähnlich. Der AG-Verband hat unseren AG schon ein entsprechendes Statement zu kommen lassen. Entweder wird eines der drei Gs erfüllt oder der Zutritt zum Arbeitsplatz wird verweigert und die Entgeltfortzahlung wird eingestellt. Viel Spaß beim Klagen. Bin mal gespannt wie es ausgeht. Mein Tip: der AG hat den längeren Atem...

M
MiSch

06.08.2021 um 08:16 Uhr

Hallo zusammen. Zu diesem Thema muss ich auch mal was fragen. Unser AG hat diese Verordnung verschärft, indem er auch Genesene und Geimpfte in diese Testpflicht mit einbezieht. Sehe ich kritisch, aber da er keine Konsequenzen, wenn man sich nicht testen lässt, mit anführte war das okay. Nun gab es einen Verfall und er hat ein neues Schreiben aufgesetzt, welches NICHT über den BR lief, indem er denjenigen unbezahlt nach Hause schickt, bis ein Test da ist. Und da habe ich Bauchschmerzen. Wenn ich geimpft bin, nach meinem Urlaub auf Arbeit möchte und mir mein AG keinen Test auf Arbeit anbieten kann (kommt hier öfters vor), ist dann berechtigt mich unbezahlt nach Hause zu schicken? Ich bin geimpft kann es ihm nachweisen, also darf er das doch sicher nicht, oder?

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