Erstellt am 07.08.2015 um 20:56 Uhr von gironimo
Wenn es für die BR-Arbeit erforderlich ist. Zum Beispiel zur Überprüfung ob die Vereinbarung "Urlaubsgrundsätze" eingehalten wird.
Vielleicht fragst Du aber besser den AG nach bestimmten Informationen in Sachen Urlaub.
Maßgeblich ist natürlich auch noch, was Ihr in Eurer BV "SAP" beim Punkt "Zugriffsrechte" und "Rechte des BR" geregelt habt.
Erstellt am 08.08.2015 um 13:00 Uhr von Hoppel
@ Brösel
Als BRV hast Du überhaupt keine Ansprüche auf Informationen/Zugänge etc., es sei denn, Du stellst einen einköpfigen BR.
Erstellt am 08.08.2015 um 13:38 Uhr von Brösel
Was soll das bitte heißen Hoppel. Hat der Br / BRV nun ein Anrecht oder nicht ???
Erstellt am 08.08.2015 um 14:37 Uhr von Hoppel
Was das heißen soll? Als BRV sollte man wissen, dass man als BRV lediglich Sprachrohr des Gremiums ist und mit dieser Funktion keine eigenständigen Informationsansprüche einher gehen.
Aber auch ein BR hat keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch darauf, Urlaubslisten z.B. per SAP Zugang jederzeit einsehen zu dürfen! Würde auch den Grundsätzen des BDSG widersprechen!
Was ist die Zielsetzung? Warum soll Einblick genommen werden? Wie wollt ihr die Erforderlichkeit begründen?
Wenn im Rahmen des BetrVG Gründe geltend gemacht werden können, muss im Gremium ein entsprechender Beschluss gefasst und der AG aufgefordert werden, die entsprechenden Daten zur Verfügung zu stellen.
Aber der AG ist ganz sicher nicht verpflichtet, dem BR per SAP einen direkten Zugriff auf Urlaubslisten ermöglichen zu müssen.
Erstellt am 08.08.2015 um 18:43 Uhr von Hartmut
Auf den Punkt. Du hast kein Anrecht auf einen Zugang auf die Urlaubslisten, noch dazu per SAP in Echtzeit.
ABER du hast nach §80 Abs. 1 S. 1 das Recht, ja sogar die Pflicht, darüber zu wachen, dass die zu Gunsten der AN geltenden Gesetze etc. durchgeführt werden. Und dazu gehört ja wohl auch das Bundesurlaubsgesetz.
Also, sei kreativ und mach' was daraus! 'Lieber AG, mir/uns ist zu Ohren gekommen, dass...'. Und bluffe ruhig mal ein wenig, auch das gehört zu unserem BR-Geschäft. Zeig, was du als BR drauf hast! Wenn's nicht klappt, stehst du nicht schlechter da als vorher.