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Sachverständigen beauftragen ohne Zustimmung

B
BREBE
Jul 2024 bearbeitet

Guten Tag liebe Betriebsräte,

Bei uns soll im Mai 2026 SAP eingeführt werden und gleichzeitig ein/e Betriebsübergang/Betriebsänderung stattfinden. Das wurde bereits im Mai 2018 angekündigt und immer wieder verschoben. Wir als BR haben in den 6 Jahren ständig nachgehakt wie der aktuelle Stand ist. die GF hat sich Ahnungslos gestellt. Durch einen glücklichen Zufall, hat der BR erfahren, dass ein Rollout von SAP im Mai ´26 stattfindet. Daraufhin haben wir mit der IG Metall gesprochen und die haben uns an die TBS NRW verwiesen. Ich habe mit der TBS kontakt aufgenommen und ein Sachverständiger kommt demnächst für eine Erstberatung die unverbindlich und Kostenlos ist. Ich habe daraufhin der GF geschrieben, dass wir einen Sachverständigen beauftragt haben. Jetzt hat die GF geantwortet, dass die uns keine Zustimmung erteilen und wir doch als ersten Schritt die GF ansprechen sollen und diese Transparent mit uns unsere Fragen beantworten. Wir als BR haben bislang keine Erfahrung mit SAP bzw. einem Betriebsübergang. Aus dem nicht vorhandenen Wissen dazu, kann ich keine zielgerichteten Fragen stellen. Deswegen sind wir auf den Sachverständigen angewiesen. Denn der BR besucht erst im November eine Schulung zum Thema SAP. Wir als BR sind schon bisschen angekekst, dass wir offiziell nichts wissen aber Gerüchte schon die Runde machen. Deswegen möchten wir die Initiative ergreifen und in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen einen Fragenkatalog erarbeiten um erst mal Licht ins dunkele zu bringen. Kann die GF die beauftragung eines Sachverstänigen ablehnen ? Auch wenn die Erstberatung kostenlos ist ? Langer Text aber ich hoffe jemand gibt sich die Mühe das geschreibsel zu lesen und ggf. zu antworten. Vielen Dank im Voraus

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Community-Antworten (15)

A
Andi67

03.07.2024 um 11:54 Uhr

Wenn ihr einen Beschluss gefasst habt zur Beauftragung eines Sachverständigen in eurer Sitzung dann kann der AG da gar nichts machen, alles was der BR zur sachgerechten Ausführung seines Amtes benötigt muss der AG tragen dafür braucht ihr ihn nicht fragen.....

G
ganther

03.07.2024 um 11:55 Uhr

erst mal sind die beiden Themen zu trennen. Betriebsübergang und Technik sind erst mal 2 Baustellen. Bei Technik gilt für den Sachverständigenbeauftragung §80 Abs. 3 BetrVG. Das bedeutet, dass du die Zustimmung des AGs brauchst, Diese kann auch vom ArbG ersetzt werden. Das kennt TBS aber auch und gibt euch da Hinweise. Daher auf jeden Fall den Kennnenlerntermin wahrnehmen

Bei der Betriebsänderung schau auch noch mal in den §111 BetrVG. Da gibt es eine Grenze von größer 300MA nach denen es dieser Zustimmung niccht bedarf

J
jutti1965

03.07.2024 um 12:10 Uhr

Gemäß § 80 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat das Recht, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, wenn dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Betriebsrat in bestimmten Angelegenheiten nicht über das erforderliche Fachwissen verfügt oder eine unabhängige Bewertung benötigt. Ihr habt selbstverständlich das Recht einen Sachverständigen hinzuzuziehen, aber ihr müsst das vorher Beschließen und diesen Beschluß dem AG vorlegen! Erst dann könnt ihr einen beauftragen.

R
RudiRadeberger

03.07.2024 um 12:18 Uhr

Ich bin da bei Jutti.

Deswegen wäre es wichtig zu erfahren ob

"Ich habe daraufhin der GF geschrieben, dass wir einen Sachverständigen beauftragt haben"

stimmt.

Ein solches Vorgehen kann später, wenn die Dinge mal Geld kosten, böse ins private Auge gehen. Hier gehört ein ordnungsgemäß gefasster Beschluss her.

I
IlkaB

03.07.2024 um 12:27 Uhr

Vorsicht mit den Sachverständigen / Beratern.

Für eine juristische Prüfung eines Falles kann der BR jederzeit einen Anwalt hinzuziehen und der AG muss die Kosten tragen.

Bei Beratern müsst ihr mit dem AG zu einer Einigung kommen, bevor Kosten anfallen. Wir hatten das Thema mal und die nachträgliche Einigung zur Kostenübernahme durch den AG hat uns ein teures Zugeständnis gekostet.

M
Meph1977

03.07.2024 um 13:52 Uhr

is nicht als werbung gedacht aber es gibt speziell zu der Frage externer Berater eine wie ich finde Recht günstige Arbeitshilfe. Da ich die selbst noch nicht habe kann ich aber im moment keine Aussage machen wie brauchbar sie ist.

https://www.beck-shop.de/pletke-externe-beratung-betriebsrat/product/33750782

B
BREBE

04.07.2024 um 10:41 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten. Natürlich haben wir einen Beschluss gefasst. Wenn wir den Sachverständigen unverbindlich und kostenlos zu unserer BR-Sitzung einladen, dann ist eine Zustimmung bzw. Kostenübernahme erstmal nicht notwendig, oder ? Wenn zukünftig Kosten entstehen sollten, dann würde ich es mit der GF abklären. Zur BR-Sitzung einladen (ohne kosten) sollte ja keine Probleme darstellen, oder ?

F
Fried

04.07.2024 um 10:52 Uhr

Paragraph 80 Absatz 3 sagt aus, dass der BR einen Sachverständigen hinzuziehen kann, dies muß mit dem AG abgestimmt werden, nur einen Beschluß fassen und diesen vorlegen reicht nicht.

Dabei steht es sehr klar im Gesetz, versteht halt nicht jeder.

@TE ... Der AG muß eingebunden werden und dem zustimmen, ob Kosten entstehen oder nicht, spielt hierbei keine Rolle.

*vom Administrator angepasst

D
DummerHund

04.07.2024 um 11:55 Uhr

@BREBE Erst einmal, mit der TBS ist eine gute Wahl getroffen worden. Wir hatte seinerzeit die TBS Hessen als bei uns SAP eingeführt werden sollte und haben nicht schlecht geschaut als die uns aufgezeigt haben was alles dahinter stecken kann. Nach 1,5 Jahren haben wir dann mit deren Hilfe die Betriebsvereinbarung stehen gehabt. So lange musste der AG warten bis er SAP starten durfte, da die Einführung von SAP nach § 87 Abs. 1 Nr 6 ja unter der Mitbestimmung fällt. Die Erstberatung soll ja erst einmal Kostenlos sein, da braucht ihr keine Zustimmung vom AG. Alles weiter steht dann sehr gut hier beschrieben: https://www.aas-seminare.de/betrvg-kommentare/allgemeine-aufgaben-2/

Verweigert später der AG die Zustimmung eines Sachverständigen würde ich ihm klar machen das es dann kein SAP geben wird weil ihr die Zustimmung nach oben benannten § verweigern werdet und/oder ihr holt euch die Zustimmung vor Gericht. So treibt der AG die Kosten nur noch mehr in die Höhe (TBS ist nicht ganz billig) und ihr bekommt trotzdem euren gewünschten Sachverständigen. BR Seminare dazu sind zwar billiger und helfen auch, reißen das Thema aber nur an. Diese BV mit auf zu stellen und die stätigen Verhandlungen darüber war bisher das schwierigste was ich in meiner Zeit als Stellvertretender KBR Vorsitzender mit machen durfte. Einen Tag bevor SAP endlich an den Start gehen sollte ist das Unternehmen letztendlich auf unsere letzten Forderungen ein gegangen. Hätten sie es nicht getan wäre SAP nicht gestartet und das Unternehmen hätte 4 Mio Euros ( So teuer war damals die Einführung SAP) in den Sand gesetzt.

J
jutti1965

04.07.2024 um 12:20 Uhr

"Langzeitkranker und mittlerweile Frührentner, also der absolute Leistungsträger "

dir ist aber auch gar nichts peinlich? Was bist du nur für ein bösartiger hirnamputierter Mensch dass du so einen Scheiß von dir gibst!!! Du machst nicht mal vor Krebserkrankungen halt du Idiot!! Jetzt platzt mir aber der Arsch!!!!!!!!!!!!!!!! Und ja Admin du hast Recht wenn du meinen Beitrag löschst aber ich musste das loswerden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

B
BREBE

04.07.2024 um 13:08 Uhr

@Fried Bitte unterlasse das. Ich danke dir für deinen Beitrag. Aber der Rest ist ekelhaft.

@Dummerhund Vielen Vielen Dank. Du hast mir sehr geholfen und mal wieder einen wertvollen Beitrag geliefert. Und das nicht zum ersten mal auf meine Fragen. Ich habe der GF mitgeteilt, dass eine Zustimmung nicht erforderlich ist, da wir den Sachverständigen als Gast zur BR-Sitzung einladen. Gleichzeitig auch angekündigt, dass egal wie transparent und zuvorkommend die GF in Zukunft mit uns arbeiten wird, wir einen Sachverständigen hinzuziehen müssen, um überhaupt zu wissen, worum es genau geht. Vielen Dank an alle und einen schönen Tag. Sollte die GF antworten, dann melde ich mich nochmal hier im thread.

K
Kehler

04.07.2024 um 13:15 Uhr

Fried oder wie er sich als nennt (Tagträumer, celistro, Jutti66 usw., alles ähnliche Namen von guten Usern), ist nun mal ein Troll und stänkert gerne. Einfach nicht beachten und melden.

F
Fried

04.07.2024 um 13:30 Uhr

Leider falsch, anbei nochmals Absatz 3:

"(3) Der Betriebsrat kann bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz beurteilen, gilt insoweit die Hinzuziehung eines Sachverständigen als erforderlich. Gleiches gilt, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat auf einen ständigen Sachverständigen in Angelegenheiten nach Satz 2 einigen."

Das hinzuziehen von Sachverständigen muss mit dem AG abgesprochen werden, egal ob Kosten anfallen oder nicht.

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DummerHund

04.07.2024 um 22:24 Uhr

@ jutti1965 Gräm dich nicht. Ich habe die Antwort zwar nicht gelesen von den User, aber ich nehme mal an das war gegen mich gerichtet. Da ich weiß von wem es dann kam können mich dessen Aussagen nicht im geringsten berühren. Ich behandle ihn als ein Nichts. Und was ein Nichts ist brauche ich nicht beachten. Wichtig für die Sache ist das der TE erkannt hat das er Kommis von diesem User nicht beachten braucht und dieser seine Zeit des tippen unnütz verbraucht. @ BREBE Gerne kann ich versuchen mit Tipps weiter zu helfen wenn Bedarf ist. Antworten Tagsüber können jedoch manchmal erst am Abend erfolgen, da ich Tagsüber draußen bin um mich zu beschäftigen um nicht über mein gebrechen und Schmerzen zu senieren. und in 3 Wochen bin ich 5 Wochen in Schweden und nicht täglich online. Aber gerade das Thema und die BV dazu bleibt mir immer in Erinnerung. Deshalb helfe ich da sehr gerne.

Ein Tipp vorweg was uns damals wichtig war. Schulungen für die MA die mit SAP zu tun haben und auch Nachschulungen. Wer hat Lese (auch 1 Person aus dem BR) wer hat Schreibrechte und wer hat Lese- und Schreibrechte in dem Programm. Lasst euch auch die Maske hinter den Masken SAP genau auf führen und mit welchen anderen Programmen SAP verknüpft wird. Nur soviel, es wird eine langwierige Sache und braucht viel Geduld.

M
Muschelschubser

05.07.2024 um 10:29 Uhr

@jutti1965

Du hat vollkommen Recht. Immer auf dem Rücken derer, die ein riesiges Päckchen zu tragen zu haben. Dafür gibt es eigentlich keine passenden Worte.

Und nur wenig später wird dann weiter getrollt, als wäre nichts vorgefallen.

Ich kann eine Menge Spaß vertragen, auch ein bisschen Trollerei kann ich wohl ganz gut verarbeiten.

Aber regelmäßig und so derbe die Grenzen des Guten Geschmacks zu überschreiten, während andere Menschen wirkliche Probleme haben die sie zur Verzweiflung treiben - wie man so beschränkt sein kann, kann ich einfach nicht verstehen.

Auch habe ich noch niemandem etwas schlechtes gewünscht, aber dennoch fehlt einigen scheinbar tatsächlich mal eine knackige Selbsterfahrung, um sich mal gewaltig zu erden.

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