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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anspruch des BR auf Einsicht ins SAP-System bei Einsicht in die Lohn- und Gehaltslisten?

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bisher sah die Einsichtnahme so aus, dass uns beim Termin mit dem Personaler eine Excel-Liste in Papierform zur Einsicht vorgelegt wurde (die wir nicht behalten durften). Unser Abrechnungssystem ist aber SAP. Die Excel-Liste wird also aus dem SAP heraus generiert. Allerdings können wir nicht sicherstellen, dass die dort angegebenen Daten nicht manuell geändert wurden, bevor uns die Liste gezeigt wurde.

Haben wir Anspruch darauf, direkt ins SAP zu gucken? Bei der letzten Einsichtnahme konnten unsere Fragen bezogen auf die vorgelegte Excel-liste nur dadurch geklärt werden, dass der Personaler während des Einsichtstermins ins SAP schaute.

1.33004

Community-Antworten (4)

P
Pickel

04.08.2014 um 16:26 Uhr

Nein, der BR-Ausschuss hat ausschließlich das Recht auf Einsicht in die Liste.

N
Nubbel

04.08.2014 um 17:33 Uhr

was steht in der betriebsvereinbarung die ihr zum sap abgeschlossen habt zu eurem einsichtrecht?

S
seesee

04.08.2014 um 19:46 Uhr

@Nubbel... Keine BV vorhanden. Die Lohnabrechnung wurde an die Mutter outgesourct. GF kann Reports ziehen (?) und eben Excellisten generieren - und diese dann bearbeiten...

H
Hoppel

04.08.2014 um 19:57 Uhr

@ seesee

Wenn Ihr eine Manipulation ausschließen wollt, lasst Euch doch Screenshots machen ... wird dann aber für Euch sehr unkonfortabel! Einen Anspruch auf "Screenshots" hättet Ihr aber nicht!

Warum sollte sich jemand die Mühe machen, eine Excel Liste händisch zu "frisieren"? Wenn Euch der AG bestimmte Informationen vorenthalten will, kann er doch auch die SAP Abfrage entsprechend "gestalten" lassen.

Freut Euch doch, dass ein Personaler bereit steht, Fragen direkt zu beantworten.

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