Erstellt am 01.08.2015 um 14:03 Uhr von gironimo
Fragst Du als BR?
Dann scheitert die Dienstanweisung doch schon an der fehlenden Zustimmung des BR zur Abweichung vom Dienstplan (§ 87 BetrVG). Mißachtet der AG die Mitbestimmung des BR kommt § 23.3 BetrVG ins Spiel.
Erstellt am 01.08.2015 um 14:16 Uhr von Pjöööng
Was ist ein "MB"?
Mercedes Benz?
Medienberater?
Mehlbrei?
Erstellt am 01.08.2015 um 16:37 Uhr von nicoline
MB = vermutlich eine nicht gebräuchliche Abkürzung für Mitarbeiter (MA)
SommerE,
schau mal hier rein, auch die grünen Wörter anklicken:
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/meinfrei1.htm
Erstellt am 01.08.2015 um 22:18 Uhr von SommerE
Ja genau sollte eigentlich auch MA heißen nun danke das ist mir hilfreich nicoline wo auch gironimo recht hat aber ich brauch es für die Zukunft will da werden sie uns vorher fragen Danke euch
Erstellt am 03.08.2015 um 07:46 Uhr von Hartmut
Die Dienstanweisung scheitert nicht erst an der fehlenden Zustimmung des BR, sondern bereits daran, dass der MA gar nicht im Dienst IST.
Erstellt am 03.08.2015 um 09:02 Uhr von Nubbel
selbst wenn er euch fragt, der kollege kann entspannt zu hause bleiben
Erstellt am 03.08.2015 um 09:18 Uhr von nicoline
Hartmut,
und dann noch daran, dass es gar keine Dienstanweisung gibt, auch, wenn das noch so viele Vorgesetzte in sozialen Einrichtungen gerne hätten.