Dienstanweisung ausgesprochen--> Kontaktverbot verhängt
Hallöchen
Ich bin Mitglied in der JAV und wir hatten heute früh in unserer Sitzung erfahren, das eine Azubiene bei einem Gespräch, welches über die Berufsschulnoten geführt werden sollte, eine Dienstanweisung erhalten hat, welche Ihr den Kontakt zu einer anderen Azubiene in unserer Firma verbietet. Die Chefin hatte diese Dienstanweisung schon mehrfach als "Bitte" und "persönliche Empfehlung" gegeben, es jetzt aber als Vorschrift ausgelegt. Ist so eine Dienstanweisung überhaupt tragbar? Kann man einem Azubi vorschreiben, mit wem er sich in der Mittagspause oder seinem Raucherpausen unterhält und Kontakt pflegt? Ich bitte um konstruktive Antworten, da ich am Montag einen Gesprächstermin mit unserer Chefin darüber habe.
Danke im vorraus
Community-Antworten (7)
25.06.2010 um 21:53 Uhr
was ist der Hintergrund der ganzen Sache ?
abgesehen davon, daß AN in Pausen nicht dem Direktionsrecht des AG unterliegen und grundsätzlich mal tun und lassen können , was sie wollen
25.06.2010 um 21:59 Uhr
Danke erstmal für die schnelle Antwort :)
Hintergrund der Sache ist, das die Azubiene, welche nicht mehr kontaktiert werden darf, einen schlechten Eindruck auf die betroffene Azubiene haben soll. Was aber für mich keinen Grund darstellt, für ein Kontaktverbot. Ich hoffe, du meinst das mit Hintergrund ;)
25.06.2010 um 22:13 Uhr
also rein arbeitsrechtlich hätte eine solche "Dienstanweisung" wohl kaum Bestand
es übersteigt die Möglichkeiten eines Vorgesetzten bei weitem, vorzuschreiben, wer mit wem Kontakt haben darf
aber das ganze Thema ist mir auch etwas zu "wischiwaschi" dargestellt, um mehr dazu sagen zu können, sorry
25.06.2010 um 23:43 Uhr
hier ist nix wischiwaschi. eine sog. "dienstanweisung" kann wohl kaum das deutsche grundgesetz aushebeln. dort heisst es:
"Art 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
punkt.
lass dir einfach bei dem gesprächstermin erklären, welche "rechte anderer" sie damit verletzt bzw. gegen welche "verfassungsmäßige ordnung" sie damit verstößt.
..sachen gibt es.
25.06.2010 um 23:55 Uhr
Als die Azubine mit dem angeblichen schlechten Einfluss würde ich dem AG mobbing unterstellen. Ansonsten könnte man als BR auch noch nach § 75 BetrVG schauen oder aber wenn man es ganz bunt treiben will Nach Artikel 1 des Grundgesetzes.
26.06.2010 um 17:56 Uhr
rainerw, das "bunte Treiben" nach Artikel 1 des Grundgesetzes ist sicher genau das, was ich dem BR anrate.
26.06.2010 um 19:03 Uhr
da es sich hier um eine personenbezogen Dienstanweisung handelt, ist es eine Mitbestimmungpflichtige Zielvereinbarung. Warum ist keiner vom JAV oder BR mit dabei gewesen.
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