Erstellt am 29.07.2015 um 16:34 Uhr von Dezibel
Nein, diese hier stehende und soeben gelöschte Antwort habe ich nicht geschrieben.
Erstellt am 30.07.2015 um 10:52 Uhr von gironimo
deswegen war die Antwort aber doch nicht falsch (soweit ich mich an sie erinnere).
Die Teilnahme am Monatsgespräch ist "erforderliche" BR-arbeit, die ggf. aus betrieblichen Gründen (hier Teilzeit) außerhalb der Arbeitszeit stattfinden muss.