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Monatsgespräch - Ersatzmitglied Teilnehmer am Monatsgespräch, wenn nicht alle ordentlich gewählten Mitglieder des BR anwesend sind?

C
Charlie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Profis, einfach Frage; Monatsgespräch. Es gibt die Absprache, dass von den aus fünf BR-Mitgliedern mindestens drei BR-Mitglieder teilnehmen. Jedes andere ordentlich gewähltes BR-Mitglied hat dennoch das Recht auch an diesen Gesprächen teilzunehmen. Nun möchte auch ein Ersatzmitglied Teilnehmer am Monatsgespräch sein, wenn nicht alle ordentlich gewählten Mitglieder des BR anwesend sind. Geht dies überhaupt. Kann in diesem Fall das Ersatzmitglied die Rechte eines BR - Mitglieds einfach so übernehmen, auch wenn drei BR-Mitglieder absprachegemäß bereits als Teilnehmer am Monatsgespräch bereits feststehen? Vielen Dank für die Hilfe. Charlie

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Community-Antworten (6)

M
Mona-Lisa

13.12.2008 um 19:28 Uhr

@Charlie, wie du schon selber geschrieben hast, mit allen Rechten und Pflichten! Wenn von den 5 BR - Kollegen einer verhindert ist, kann das entsprechende Ersatzmitglied genau so an den Monatsgesprächen teilnehmen!

F
frager1

13.12.2008 um 19:48 Uhr

§ 74 § 74 BetrVG - II. Monatliche Besprechungen Auf der Seite des BR haben regelmäßig alle BR-Mitglieder an den Besprechungen teilzunehmen (GK-Kreutz, Rn. 14; Richardi, Rn. 7)

soweit der Grundsatz.

Der BR kann auch mit einem entsprechenden Beschluss, welcher dann die Mehrheit der BR-Mitglieder bedarf dieses Gespräch auf den BA oder einen besonderen Ausschuss übertragen.

Der BR kann auch den Betriebsausschuss (§ 27) oder einen anderen Ausschuss (§ 28) mit der Durchführung der Besprechungen beauftragen (ErfK-Kania, Rn. 5; Fitting, Rn. 5; HSWG, Rn. 4; a. A. GK-Kreutz, a. a. O.; Richardi, a. a. O.; offen gelassen vom BAG 19. 1. 84, AP Nr. 4 zu § 74 BetrVG 1972).

Dieses sollte aber eigentlich die Ausnahme sein, denn das Monatsgespräch gem. § 74 soll ja eigentlich wirklich allen BR-Mitgliedern die Möglichkeit schaffen Themen/ Probleme direkt mit dem AG zu behandeln. Besonders auch, weil dieses oft für die BR-Mitglieder die einzige Chance ist mit dem AG direkt "Auge in Auge" Themen/ Probleme zu besprechen.

Also, diese Absprache sofern ihr kein Beschluss zu Grunde liegt ist nicht statthaft.

W
Waschbär

13.12.2008 um 21:24 Uhr

@frager1,

Ich bin eigentlich ganz anders, aber ich komme so selten dazu. .-()

D
DonJohnson

14.12.2008 um 13:53 Uhr

@ waschbär

Nun bitte nciht die Quelle des Zitates vergessen Udo Lindenberg auf der CD "Stark wie zwei" Lied Nr 3 "Ganz anders" mit Jan Delay

Lach

Schönen dritten Advent an alle

Gruß DJ

P
pirat

14.12.2008 um 15:53 Uhr

@frager1, "Der BR kann auch mit einem entsprechenden Beschluss, welcher dann die Mehrheit der BR-Mitglieder bedarf dieses Gespräch auf den BA oder einen besonderen Ausschuss übertragen." cooler Tipp gefällt mir....

D
DonJohnson

14.12.2008 um 17:22 Uhr

@all dennoch denke ich hätte waschbär den Urheber nennen müssen - lach

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