Monatsgespräch - Ersatzmitglied Teilnehmer am Monatsgespräch, wenn nicht alle ordentlich gewählten Mitglieder des BR anwesend sind?
Hallo Profis, einfach Frage; Monatsgespräch. Es gibt die Absprache, dass von den aus fünf BR-Mitgliedern mindestens drei BR-Mitglieder teilnehmen. Jedes andere ordentlich gewähltes BR-Mitglied hat dennoch das Recht auch an diesen Gesprächen teilzunehmen. Nun möchte auch ein Ersatzmitglied Teilnehmer am Monatsgespräch sein, wenn nicht alle ordentlich gewählten Mitglieder des BR anwesend sind. Geht dies überhaupt. Kann in diesem Fall das Ersatzmitglied die Rechte eines BR - Mitglieds einfach so übernehmen, auch wenn drei BR-Mitglieder absprachegemäß bereits als Teilnehmer am Monatsgespräch bereits feststehen? Vielen Dank für die Hilfe. Charlie
Community-Antworten (6)
13.12.2008 um 19:28 Uhr
@Charlie, wie du schon selber geschrieben hast, mit allen Rechten und Pflichten! Wenn von den 5 BR - Kollegen einer verhindert ist, kann das entsprechende Ersatzmitglied genau so an den Monatsgesprächen teilnehmen!
13.12.2008 um 19:48 Uhr
§ 74 § 74 BetrVG - II. Monatliche Besprechungen Auf der Seite des BR haben regelmäßig alle BR-Mitglieder an den Besprechungen teilzunehmen (GK-Kreutz, Rn. 14; Richardi, Rn. 7)
soweit der Grundsatz.
Der BR kann auch mit einem entsprechenden Beschluss, welcher dann die Mehrheit der BR-Mitglieder bedarf dieses Gespräch auf den BA oder einen besonderen Ausschuss übertragen.
Der BR kann auch den Betriebsausschuss (§ 27) oder einen anderen Ausschuss (§ 28) mit der Durchführung der Besprechungen beauftragen (ErfK-Kania, Rn. 5; Fitting, Rn. 5; HSWG, Rn. 4; a. A. GK-Kreutz, a. a. O.; Richardi, a. a. O.; offen gelassen vom BAG 19. 1. 84, AP Nr. 4 zu § 74 BetrVG 1972).
Dieses sollte aber eigentlich die Ausnahme sein, denn das Monatsgespräch gem. § 74 soll ja eigentlich wirklich allen BR-Mitgliedern die Möglichkeit schaffen Themen/ Probleme direkt mit dem AG zu behandeln. Besonders auch, weil dieses oft für die BR-Mitglieder die einzige Chance ist mit dem AG direkt "Auge in Auge" Themen/ Probleme zu besprechen.
Also, diese Absprache sofern ihr kein Beschluss zu Grunde liegt ist nicht statthaft.
13.12.2008 um 21:24 Uhr
@frager1,
Ich bin eigentlich ganz anders, aber ich komme so selten dazu. .-()
14.12.2008 um 13:53 Uhr
@ waschbär
Nun bitte nciht die Quelle des Zitates vergessen Udo Lindenberg auf der CD "Stark wie zwei" Lied Nr 3 "Ganz anders" mit Jan Delay
Lach
Schönen dritten Advent an alle
Gruß DJ
14.12.2008 um 15:53 Uhr
@frager1, "Der BR kann auch mit einem entsprechenden Beschluss, welcher dann die Mehrheit der BR-Mitglieder bedarf dieses Gespräch auf den BA oder einen besonderen Ausschuss übertragen." cooler Tipp gefällt mir....
14.12.2008 um 17:22 Uhr
@all dennoch denke ich hätte waschbär den Urheber nennen müssen - lach
Verwandte Themen
Wer rückt nach?
Hallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Ersatzmitglied Unterschriften berechtigt ?
Hallo , Bei uns ist es vorgekommen das ein Ersatzmitglied eine Anhörung zur Einstellung unterschrieben hat , weil sämtliche ordentlich br Mitglieder durch Urlaub und Krankheit nicht anwesend waren .
Teilnahmenachweis BR- Sitzung
Ich wünsche allen einen wunderschönen guten Morgen, meine Frage bezieht sich auf das Organisatorische und ist in der gestrigen Sitzung das erste Mal aufgetaucht. Folgendes: Seit einiger Zeit laufen u
Kann ich Ersatzmitglied einladen obwohl Gremium vollzählig wäre?
Ich bin neuer BR Vorsitzender und wir haben bald unser Monatsgespräch mit dem Arbeitgeber. Zur Vorbereitung des Gespräches möchte ich eine Sitzung einberufen. Ich möchte ein Ersatzmitglied dafür einla
Fortbildung? Weiterbildung
Hallo Ihr, unser AG hat ausgewählte AN verpflichtet, an einer 9 tägigen Inhouse- Schulung teilzunehmen, nach der die Teilnehmer ein Zertifikat erhalten haben. Uns ist nicht klar: Handelt es sich hi