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Arbeitszeit, Schichtzeit

M
MMSchmid
Okt 2021 bearbeitet

Moin, Wir als BR haben folgendes Problem Länge einer Dienstschicht. Ein Mitarbeiter mit Dienstort B laut Arbeitsvertrag. Dieser Mitarbeiter arbeitet seit 17 Jahren an Dienstort A und hat mit dem Arbeitgeber seit mehreren Jahren ein schriftliches Abkommen das alles ab Dienstort A zum Dienstort B als Arbeitszeit/km Geld gerechnet und vergütet wird, weil am Dienstort A die Arbeit weniger wird. Dienstort A 30km vom Wohnort, 0,5std Wegezeit Dienstort B 100km vom Wohnort, 1,5std Wegezeit Dienstort A liegt auf dem Weg zu Dienstort B. Tarifvertag: 10std Arbeitszeit, 12std Dienstschicht länge inkl. Pausen. Wenn der Arbeitnehmer vom Dienstort A zum Dienstort B fährt kommt er regelmäßig über 12std Dienstschicht. Ab wo muss die Arbeitszeit gerechnet werden? Dienstort A oder B? Ist die Wegezeit zwischen A und B täglich anzurechnen? Was für eine Meinung zu der Situation habt ihr?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

19.10.2021 um 09:46 Uhr

Abmachungen sind einzuhalten. Also muss der AG so vergüten, wie es vereinbart wurde.

K
Kjarrigan

19.10.2021 um 10:10 Uhr

Unterscheidet (und ändert vielleicht die Vereinbarung) zwischen Arbeitszeit (die Schicht) und Vergütungspflichtiger Zeit (Wegezeit) Wegezeiten sind nach ArbZG nicht (unbedingt) Arbeitszeit en, kann aber vergütet werden.

S
stehipp

20.10.2021 um 14:33 Uhr

Wenn es die Vereinbarung zw. AG und AN gibt, dass die die Zeit zw. A und B als Arbeitszeit gilt ist doch alles geregelt. Ich würde hier dem AN sicherlich nicht raten irgendwas zu ändern, was am Ende vielleicht noch nachteilig für den AN ist.

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