Erstellt am 29.07.2015 um 09:40 Uhr von gironimo
https:www.vbg.de/apl/gv/asr/asr481-2.htm
Gibt es einen BR?
>müssen wir Arbeitskleidung tragen<
Dann muss es auch Umkleidezeiten geben. Aber ist natürlich ohne BR schwer umzusetzen.
Erstellt am 29.07.2015 um 09:51 Uhr von Pjöööng
Zitat (Gironimo):
">müssen wir Arbeitskleidung tragen<
Dann muss es auch Umkleidezeiten geben."
Anderer Auffassung ist übrigens das Bundesarbeitsgericht
Erstellt am 29.07.2015 um 16:05 Uhr von betriebsratten
Pjöööng....Vorsicht-hier muss unterschieden werden zwischen Arbeitskleidung und einer für die Tätigkeit vorgeschriebenen Schutzkleidung-das wird gerne durcheinandergwortfen
Das kann die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit erläutern-die mit dem BR zusammenarbeitet
Gruss von den Betriebsratten
Erstellt am 29.07.2015 um 17:06 Uhr von Pjöööng
Da sit nix mit "Vorsicht"! Gironimo sagte, dass aus Arbeitskleidung zwangsläufig das Anrecht auf Umkleidezeiten folgt und dem ist nicht so.