Hallo zusammen,

ein Baufacharbeiter wohnt ca. 400 km weit von seiner Baustelle entfernt. Das Unternehmen bezahlt unter der Woche die Übernachtungen im Hotel, das etwa 20 km von der Baustelle entfernt ist. Die Betriebsstätte und damit der Einstellungsort liegt mehr als 50 km von der Baustelle entfernt.
Hat der Beschäftigte Anspruch auf Auslösung auch wenn er, wie in diesem Fall, in einem weniger als 50 km von der Baustelle entfernten Hotel untergebracht ist?
Zur weiteren Erläuterung:
Das Unternehmen ist bundesweit tätig.
Der Arbeitgeber kümmert sich um die Unterkunft (Hotel) im Bereich der jeweiligen Baustellen. Die Unterkunft liegt in der Regel dichter als 50km von der jeweiligen Baustelle (Arbeitsstelle) entfernt.

Vielen Dank für Eure Unterstützung.