Uneinsichtiger MItarbeiter
Liebes Forum,
ich habe hier einen Fall, der besonders heikel ist. Wir haben eine schwangere Kollegin, der es in der Schwangerschaft auch nicht besonders gut geht. Ehemann und Ärzte (das wissen wir wohl vom Ehemann) wollen, dass sich die Kollegin schont. Nur die Kollegin sieht sich selbst als unersetzbar und arbeitet daher wie ein "Kesselflicker". Man hat sie auch schon von Kollegen und dem BRV her angesprochen. Sie ist in keinster Weise einsichtig und lehnt jedes Hilfsangebot ab. Da wir auch keinen Ruheraum für Schwangere haben, liegt sie 3 bis 4x täglich im Büro. Die direkte Vorgesetzte gibt ihr auch noch immer mehr Aufgaben welche sie auch noch versucht zu erledigen. Der AG sagt:"Wenn sie sich nicht helfen lässt." und stiehlt sich so aus der Verantwortung. Wir vom BR machen uns die größten Sorgen um die Kollegin und um das ungeborene Leben.
Nun meine Frage:
Gibt es für den BR eine Möglichkeit hier irgendwie einzugreifen und die Kollegin sozusagen vor sich selbst zu schützen?
mfg Thunderelf
Community-Antworten (41)
20.07.2015 um 12:33 Uhr
Sorry thunderelf,
das: "Gibt es für den BR eine Möglichkeit hier irgendwie einzugreifen und die Kollegin sozusagen vor sich selbst zu schützen?"
und das: "Da wir auch keinen Ruheraum für Schwangere haben, liegt sie 3 bis 4x täglich im Büro."
passt für mich nicht zusammen. (Es sei denn, sie habe ein Einzelbüro und sort stehe eine Liege)
Ich habe das Gefühl dass bei Euch jeder auf den anderen schielt, statt dass Ihr gemeinsam an einem Strang zieht.
20.07.2015 um 12:46 Uhr
Wendet Euch an den Betriebsarzt. Ein Beschäftigungsverbot wirkt Wunder. Auch könnt Ihr selbst eine Gefährdungsbeurteilung machen und dies an den Chef weiterleiten. Mustervorlage zur Gefährdungsbeurteilung - Gewerbeaufsicht. An die kann man sich auch wenden.
Gruß
20.07.2015 um 12:48 Uhr
Grundsätzlich ehrt es Euch, dass ihr Eurer Kollegin die Schwangerschaft erleichtern wollt. Wenn Sie sich aber nicht helfen lassen will, könnt ihr sie nicht zwingen. Ich gehe mal davon aus, sie ist volljährig und im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten. Also muss sie selber wissen, ob sie auf den Rat der Ärzte, Kollegen, Ehemann usw. hört oder eben nicht.
Ihr könnt nur mit dem Vorgesetzten reden und an ihn appelieren, die Arbeitsbelastung und die zugeordneten Aufgaben zu reduzieren und dabei auf die evtl. Folgen hinweisen.
Anders sieht es mit dem Thema "Schwangerschaftsliege" aus. Hier würde ich als BR darauf drängen, dass der AG eine solche zur Verfügung stellt. Dazu ist er meines Wissens verpflichtet.
20.07.2015 um 12:56 Uhr
Gelöscht, da Überschneidung mit anderen Antworten.
20.07.2015 um 14:48 Uhr
In der Tat wird es schwer, wenn die Kollegin selbst nicht will. Mal abgesehen davon, das wie ein Kesselflicker arbeiten auch relativ ist.
Ihr könnt den AG an seine Fürsorgepflicht erinnern und auch die ersten §§ des ArbSchG zur Diskussion stellen.
Ich fürchte, für den akuten Fall hilft das wenig. Schon eher für die Zukunft.
20.07.2015 um 15:22 Uhr
tulpe, ich wusste gar nicht, dass man willkürlich für jeden job ein beschäftigungsverbot konstruieren kann.
als br sollte man darauf achten, dass das muttrschutzgesetz eingehalten wird
20.07.2015 um 22:11 Uhr
@ Tulpe
"Wendet Euch an den Betriebsarzt. Ein Beschäftigungsverbot wirkt Wunder. Auch könnt Ihr selbst eine Gefährdungsbeurteilung machen und dies an den Chef weiterleiten."
Die Fragestellung klingt sehr offensichtlich NICHT danach, dass eines der Beschäftigungsverbote gem. § 4 MuSchG greift.
Vielmehr klingt durch, dass ein Beschäftigungsverbot gem. § 3 MuSchG in der Luft schwebt! Entweder wurde ein solche Verbot vom behandelnden Arzt (i.d.R. einem Gynäkologen) bescheinigt oder nicht! Falls es eine solche Bescheinigung NICHT gibt, sind auch einem Betriebsarzt die Hände gebunden. Und schon gar nicht hilft in einem solchen Fall eine Gefährdungsbeurteilung weiter.
Als besorgter Ehemann und werdender Vater wüsste ich aber was zu tun ist ... Vorsorgetermine könnte man ja gemeinsam mit der arbeitswütigen werdenden Mutter wahr nehmen! Und sollte der Arzt ein Beschäftigungsverbot gem. § 3 MuSchG attestieren, wüsste ich als Ehemann auch, wie der AG diese Bescheinigung in die Finger bekommt!
Was den fehlenden Ruheraum inkl. Liege betrifft, ist das Schwert ziemlich stumpf. Es handelt sich offensichtlich um Bürotätigkeit und da findet man weder im MuSchG noch in der ArbStättV glasklare Sanktionen, so ein Ruheraum mit gepolsteter Liege nicht existiert ...
Und da diese Schwangere ihre Tätigkeit zwischenzeitlich liegend unterbrechen kann, scheint zumindest dem § 2 Abs.3 MuSchG Rechnung getragen zu sein.
21.07.2015 um 09:25 Uhr
Und wieder sehe ich es wie Hoppel, möchte es aber noch deutlicher formulieren:
Ihr habt es hier nicht mit einer, sondern mit zwei Personen zu tun! Wenn ihr euch schon außerstande seht, der Mutter zu helfen ('sie lässt sich ja nicht helfen'), dann helft wenigstens dem ungeborenen Kind. Es kann euch darum nicht bitten. Tut es trotzdem.
21.07.2015 um 10:10 Uhr
Genau Hartmut!
Holt es da raus!
21.07.2015 um 22:13 Uhr
21.07.2015 um 22:55 Uhr
@all, es ist mir aufgefallen, dass die letzte Zeit öfters nur "drauf gehauen" wird, anstatt Lösungsansätze anzubieten, oder auch mal ein wenig Verständnis für die Kollegen aus den dementsprechenden Betrieben aufzubringen - dazu in einem anderen Fred mehr...
Also hier sind viele Lösungsansätze, die der BR direkt und indirekt machen kann...
Ein wenig wurde schon gesagt, was aber in der Tat einen langen Atem braucht... Und außer dem direkten Vorgesetzten, als auch dem AG mitzuteilen, dass wenn ihr was passiert beide verantwortlich sind und eine andere Stelle dann entscheiden müßte, ob es nur grobe Fahrlässigkeit war, oder ob mit Vorsatz gehandelt wurde...
Und ja, das Mutterschutzgesetz ist ausgeregelt, aber da steht alles drin - sucht genau und ihr könnt was finden oder konstruieren... wenn ihr was gefunden habt, fängt eure Arbeit an - alles langwierig, aber der Druck der aufgebaut wird, der könnte den AG überzeugen doch mal nachzudenken...
Je nachem was ihr findet oder konstuieren könnt, sind auch da Unkosten für den AG zu sehen - meist wird das schon helfen, dass er / sie ein weniger gesprächsbereiter sind...
Es gibt kaum ein Arbeitnehmerschutzgesetz, welches so gut ausgeregelt ist wie das Mutterschutzgesetz... eigentlich fällt mir kein anderes ein... nur dieses, und das hat doch auch einen Grund...
Ihr solltet eine Betriebsöffentlichkeit schaffen, wenn der AG das so weiter zu läßt - es sollte jeder in der Firma mitbekommen, was Sachstand ist...
ich könnte mir nach dem gelesenen sogar vorstellen, dass die schwangere Kollegin vom AG oder seinen Erfüllungsgehilfen unter Druck gesetzt wird...
Mehr infos wären natürlich sinnig...ändert aber ncihts an der Tatsache..
21.07.2015 um 23:33 Uhr
Haben jetzt alle ihre Witze auf Kosten von Kindern gemacht? Oder kommt noch was? Gut, dann noch einmal @thunderelf, bitte sorgt dafür, dass hier der Arbeitgeber ein Einsehen hat. Denn gar so lustig ist der Hintergrund der Sache wohl doch nicht.
21.07.2015 um 23:53 Uhr
also zumindest habe ich keinen witz gemacht...
22.07.2015 um 10:33 Uhr
@all Zur Sache und ohne Witz! Zitat TE: "das wissen wir wohl vom Ehemann"
Na dann ist doch alles okay! Ich habe in Erinnerung, dass sich alle, die hier gepostet haben immer und immer wieder in anderen freds betonen, dass eine Schwangerschaft KEINE Krankheit sei. Na dann. Ich wüsste jetzt, was ich NICHT machen würde als BR.
22.07.2015 um 11:53 Uhr
Zitat (Hartmut): "Haben jetzt alle ihre Witze auf Kosten von Kindern gemacht?"
Ich für meinen Teil zumindest nicht, wüssze auch nicht, warum ich das tun sollte.
Um ganz ehrlich zu sein, meine Bemerkung zielte eher auf Dich und Deine naive Vorstellung, man könne dem Kind "helfen" ohne der Mutter zu "helfen". Es scheint Dir weitestgehend ungekannt zu sein, dass für die Dauer der Schwangerschaft ein Kind und seine Mutter untrennbar miteinander verbunden sind.
22.07.2015 um 18:18 Uhr
@Kölner "Wir haben eine schwangere Kollegin, der es in der Schwangerschaft auch nicht besonders gut geht."
Du hast Recht, Schwangerschaft ist als solches erstmal keine Krankheit, aber.... wenn es stimmt, dass der Arzt Schonung verordnet hat... und mir das als BR bekannt ist, wäre ich mir erstmal nicht so sicher, was ich nicht machen würde...
22.07.2015 um 19:02 Uhr
Woher will der BR wissen, was der Arzt gesagt hat?
22.07.2015 um 19:07 Uhr
"Ehemann und Ärzte (das wissen wir wohl vom Ehemann) wollen, dass sich die Kollegin schont. "
mehr infos habe ich auch leider nciht, aber damit müssen wir uns doch hier ein Bild machen, oder?
22.07.2015 um 23:45 Uhr
Ich bin immer wieder begeistert wie einseitig manches denken von Iteressenvertretern auch sein kann. Ich nenne mal einen Link: http://www.eine-chance-fuer-kinder.de/wp-content/uploads/2012/06/ECFK_BUCH_Der-rechtliche-Schutz-des-Menschen-vor-und-nach-seiner-Geburt_Band_07.pdf Wo sich die Möglichkeiten eines BR nur so tummeln. Den AG und seinen Gehilfen der mehr und mehr arbeit verteilt, würde ich umgehend und ohne zu zögern anzeigen. Fertig aus, da giebts gar kein vertun.
23.07.2015 um 00:06 Uhr
"...und mir das als BR bekannt ist, wäre ich mir erstmal nicht so sicher, was ich nicht machen würde..."
Wenn cih der Ehemann wäre - oder Freund oder wie auch immer... ich würde auch an den BR herantreten um hier zu intervenieren....
Und aus diesem Grund paßt auch das von mir oben erneut geschilderte...
Ich als BR wäre mir dann erstmal echt nicht so sicher, was ich nciht machen würde... Für mich wären dann erstmal wohl alle Optionen denkbar...egal ob vernünftig oder nicht - ich hoffe ich hätte so viel Abstand, das ich logisch denken könnte... alleine der Glaube fehlt mir aber ehrlich gesagt dazu...
23.07.2015 um 00:21 Uhr
vermutlich disqualifiziere ich mich hiermit, mit dieser emotionalen Nähe für das Amt eines Betriebsrats, man sollte vielleicht cool und unnahbar sien - immer klar im gedanken und der Sache...
Ja, vielleicht, bin ich falsch in meinem Job... allerdings denke ich, ist das eine persönliche Stärke, und vielleicht ist es das warum ich dieses Ehrenamt noch immer ausführe - genau aus diesem Grund...
Nur so ein Gedanke...
23.07.2015 um 00:34 Uhr
Was der Freund/Ehemann für ne Rolle spielt ist ja gar nicht bekannt. Es kann genau so gut sein das sie das Kind nicht will (deshalb Arbeitswut) er aber ja. Der BR sollte sich auf sich verlassen und umgehend handeln.
23.07.2015 um 09:23 Uhr
Hier sind also die bevormunder in der Überzahl. Na dann...
23.07.2015 um 17:00 Uhr
Was hat das jetzt mit Bevormundung zu tun? Sachen gibt’s………
23.07.2015 um 17:24 Uhr
Das verstehst Du nicht? Okay. Willkommen im 21ten Jahrhundert!
23.07.2015 um 18:06 Uhr
wenn das Bevormundung ist, dann ist es das auch bei begrenzung von Überstungen, bei Achtung auf Einhaltung jeglicher Gesetze und Verordungen... warum drängen wir auf unsere Mitbestimmung bei GfB? unnötig, ist doch eine Bevormundung der AN wenn wir denen sagen, nee, mit dem und dem Gerät/ Messer darfst du nciht mehr arbeiten - ist nciht gut für dich - ist gefährlich...
oder, nee, lass den Gehörschutz ruhig weg wenn er dich behindert oder deine Frisur durcheinader bringt...
23.07.2015 um 18:20 Uhr
Bedeutet Schwangerschaft, sie muß vormundschaftlich betreut werden? Als BR sollte man einen Schwangerschaftsbetreuungsausschuss bilden.
23.07.2015 um 18:27 Uhr
es redet hier keiner von vormundschaftlich - es ist nicht ausgeschlossen, dass sie zu dem beschriebenen Arbeitswahn vo ihrem Vorgesetzten genötigt wird... und wenn man die Äußerung des AG mit einbringt, erhärtet sich für mich dieser Verdacht...
Ergo keine Bevormundung, sonder das wachsame Auge bei der Einhaltung von Gesetzen...
23.07.2015 um 20:00 Uhr
der arzt und der ehemann wollen das sie sich schont- sie sieht sich selber als unersetzbar und arbeitet wie ein kesselflicker
frauen sind auch schwanger mündige menschen, und alles was ihr hier labert ist bevormundung und entmündigung.
wenn arzt und ehemann sich was wünschen und es ihr am a.... vorbeigeht, dann ist es ihre entscheidung
23.07.2015 um 20:14 Uhr
und wie passt das in dein Bild?
"Da wir auch keinen Ruheraum für Schwangere haben, liegt sie 3 bis 4x täglich im Büro. Die direkte Vorgesetzte gibt ihr auch noch immer mehr Aufgaben welche sie auch noch versucht zu erledigen. Der AG sagt:"Wenn sie sich nicht helfen lässt." und stiehlt sich so aus der Verantwortung. "
23.07.2015 um 20:21 Uhr
hier redet auch keiner über entmündigung oder sonst so einen blödsinn - hier geht es um arbeitnehmerschutz...
23.07.2015 um 20:38 Uhr
Sie sieht das doch gar nicht so...
23.07.2015 um 20:51 Uhr
oder will oder darf es nciht so sehen....
24.07.2015 um 00:16 Uhr
Und genau das ist das Problem...
24.07.2015 um 02:48 Uhr
Wer hier das ungeborene Leben nicht schützt und nur daneben steht und schaut wie die Mutter auf dem besten Wege sein köntte eine Fehlgeburt zu erleiden dem würde ich ohne zu zögern anzeigen. Denn dann ist § 13 StGB Begehen durch Unterlassen gegeben. Und zwar von jeder Seite die vom ganzem Sachverhalt Kentniss hat aber nichts unternimmt oder nichts unternehmen will.
24.07.2015 um 11:12 Uhr
soso, du zeigst also frauen die eine fehlgeburt haben an, krass. globus, darum schrieb ich, dass der br dafür sorgen muss, dass das mutterschutzgesetz eingehalten wird
24.07.2015 um 13:03 Uhr
Zitat (DummerHund): "Wer hier das ungeborene Leben nicht schützt und nur daneben steht und schaut wie die Mutter auf dem besten Wege sein köntte eine Fehlgeburt zu erleiden dem würde ich ohne zu zögern anzeigen. Denn dann ist § 13 StGB Begehen durch Unterlassen gegeben."
Ich muss ja zugeben dass ich schon bei dem Verweis auf die von unserer lieben ehemaligen First Lady herausgegebenen Broschüre schmunzeln musste. Aber mit dem Verweis auf § 13 StGB stellst Du nur unter Beweis, dass Du im Umgang mit Gesetzestexten sehr ungeübt bist:
Zitat (StGB): "§ 13 Begehen durch Unterlassen (1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht. (2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden."
"... der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört ..." Welcher Tatbestand soll hier gegeben sein? Wenn eine Mutter ihr ungeborenes Kind durch unvernünftiges Handeln (Rauchen, Saufen, Übertriebene sportliche Belastungen, Mangelernährung usw.) schädigt, liegt darin kein Tatbestand eines Strafgesetzes vor! Ansonsten wären unsere Frauengefängnisse überfüllt.
"... nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt ..." Also: Grundsätzlich macht sich der Unterlassende nicht strafbar, Ausnahme, er hätte eine Garantenstellung gegenüber dem Geschädigten inne. Woraus Du eine Garantenstellung z.B. des BR gegenüber dem ungeborenen Kind konstruieren willst, ist mir völlig schleierhaft mein lieber martinez.
Also, einen unpassenderen Paragraphen kann man ja wohl kaum finden.
Es lohnt sich vielleicht auch mal einen Blick in das Mutterschutzgesetz zu werfen. Insbesondere in § 3 (2) des Gesetzes. Der Gesetzgeber sieht gar kein so großes Problem wenn eine werdende Mutter bis zur Entbindung arbeitet. Dort gibt es auch keine Spezialklausel die sich mit Kesselflickerinnen beschäftigt.
Der BR ist hier nicht Vormund der Schwangeren! Und keinesfalls sollte er sich als Betriebspolizei aufspielen. Seine Aufgabe ist und bleibt, beim Arbeitgeber durchzusetzen dass die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes Anwendung finden.
24.07.2015 um 16:29 Uhr
@Pjöööng DummerHund ist vielleicht ein besonders schützenswerter Fertilisiere. LOL Martinez?
@DummerHund Du musst dringend etwas an Deiner sehr eingeschränkten, nicht zu rechtfertigen und dämlichen Sichtweise ändern, die zudem davon zeugt (!), dass Du nichts von der Materie verstehst. Deine Aussagen sind solche, die regelmäßig auch Stammtischgänger paraphrasieren. Peinlich!
24.07.2015 um 23:44 Uhr
@thunderelf -----Dort gibt es auch keine Spezialklausel die sich mit Kesselflickerinnen beschäftigt.----- An solchen Ausgagen kannst du schon erkennen wie wie ernst es hier einem ist.Weiter will er mit dem Vortext dadurch zeigen das er sich über jemanden lustig machen will und nur sein gesagtes das wahre recht ist Zum einem kann ich aber sagen das seine Ausführungen zum benannten Gesetz so nicht in der Umsetzung stimmen. Auch zum Strafgesetzbuch gibt es Komentierungen. Und wenn jener User meint an dieser Stelle könnte das Mutterschutzgesetz das Strafgesetz aushebeln, dann ist das sein gutes recht. Was KEINEM sein Recht ist Sachen anderer User zu verfälschen. Dies ist nämlich in den letzten Threads bezüglich meiner letzen Antwort geschenen. Ich bin abernicht gewillt mich mit diesen Falschinterpretierer rum zu streiten. Entweder seie merken ihren Fehler oder aber nicht. Nur wenn sie es nicht merken sollten sie lieber nix sagen um nicht noch mehr falsche Signale an einem Fragenden zu senden.
25.07.2015 um 11:26 Uhr
bei dir ist der name programm
25.07.2015 um 15:48 Uhr
Zitat (DummerHund): "Weiter will er mit dem Vortext dadurch zeigen das er sich über jemanden lustig machen will und nur sein gesagtes das wahre recht ist."
Also auch mit Deinen psychologischen Fähigkeiten ist es nicht weiter her alsmit De nen Kenntnissen der Rechtschreibung und der Gesetze.
Zitat (DummerHund): "Auch zum Strafgesetzbuch gibt es Komentierungen." Bingo! Das allererste Mal dass ich Dir vorbehaltlos zustimmen kann. Aber was bringt uns diese Erkenntnis hier?
Zitat (DummerHund): "Und wenn jener User meint an dieser Stelle könnte das Mutterschutzgesetz das Strafgesetz aushebeln" Was verleitet Dichdenn zu dieserabstrusen Erkenntnis?
Zitat (DummerHund): "Was KEINEM sein Recht ist Sachen anderer User zu verfälschen. Dies ist nämlich in den letzten Threads bezüglich meiner letzen Antwort geschenen." ROTFL! Da hast Du also hochintelligente Antworten geschrieben und dann kam ein böser Bube und hat Deinen Text verfälscht? Was rauchst Du denn?
Sachliche Argumente von Dir? Fehlanzeige!
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